Steigende Mieten setzen viele Haushalte unter Druck, besonders in Baden-Württemberg. Die Wohngeldreform, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung für einkommensschwächere Bevölkerungsteile zu mindern. Laut Informationen von SWR wird die Zahl der Wohngeldempfänger in Baden-Württemberg bis Ende 2024 voraussichtlich auf rund 95.500 Haushalte ansteigen. Dies entspricht einem Zuwachs von 11 % im Vergleich zum Vorjahr und sogar von 54 % seit 2022.

Das durchschnittliche monatliche Wohngeld soll im Jahr 2024 bei 443 Euro liegen. Gleichzeitig werden die Wohngeldkosten für den Bund und das Land auf etwa 478,5 Millionen Euro steigen, was fast einer Verdreifachung der Ausgaben gegenüber 2022 entspricht. Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes, hebt hervor, dass die Preisentwicklung und die Wohngeldreform wesentliche Ursachen für die gestiegenen Ausgaben sind.

Erhöhte Mietzuschüsse ab 2025

Ab Anfang 2025 erhalten Haushalte mit niedrigem Einkommen einen höheren Mietzuschuss. Im Durchschnitt wird das Wohngeld um 30 Euro oder 15 % angehoben. Diese Maßnahmen sind Teil der umfassenden Wohngeldreform, die auch eine dauerhafte Heizkosten-Komponente und Anhebung der Einkommensgrenzen umfasst. Vor der Reform erhielten etwa 50.000 Haushalte in Baden-Württemberg durchschnittlich 288 Euro pro Monat. Der neue Ansatz wird als notwendig erachtet, da der Mietanteil am Gesamteinkommen für ärmere Haushalte deutlich gestiegen ist.

Eine einschlägige Studie zeigt, dass für den Bau von Sozialwohnungen ein zusätzlicher Bedarf von 204.000 Einheiten besteht, während in Baden-Württemberg aktuell nur 54.634 Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Gaßmann fordert daher mehr finanzielle Mittel für diesen Sektor, um die Lage zu verbessern.

Öffentliche Mittel und digitale Unterstützung

Zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum hat das Land Baden-Württemberg eine Entnahme von 409 Millionen Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken beschlossen. Die Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags ist hierfür erforderlich. Für die Jahre 2023 und 2024 werden die Wohngeld-Auszahlungen voraussichtlich rund 1,2 Milliarden Euro betragen, was eine Erhöhung von 818 Millionen Euro für die Wohngeldempfänger darstellt.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung und Auszahlung des Wohngeldes liegt bei 133 Wohngeldbehörden in Baden-Württemberg. Um den Antragsprozess zu erleichtern, wurde im Januar 2023 ein digitaler Wohngeldantrag eingeführt, der von über 50 % der Behörden aktiv genutzt wird. Wohngeld kann sowohl von Mietern als Mietzuschuss als auch von Eigentümern selbstgenutzter Immobilien als Lastenzuschuss beantragt werden. Die Höhe des Einkommens und der Haushaltsgröße spielt dabei eine entscheidende Rolle. Das Wohngeld wird rückwirkend bis zum ersten Tag des Antragsmonats ausgezahlt.

Für weiterführende Informationen über das Wohngeld und die aktuelle Situation können Interessierte die Webseite der Statistischen Ämter besuchen.