Waldshut

Grenzkontrollen führen zu Geldstrafen in Höhe von über 7500 Euro: Erfolgreiche Maßnahmen der Bundespolizei

In einem Zeitraum von nur acht Stunden vollstreckte die Bundespolizei an vier verschiedenen Grenzübergängen Haftbefehle und konnte somit insgesamt einen Betrag von über 7500 Euro an die Gerichtskasse überweisen. Am Grenzübergang Waldshut wurde ein 39-jähriger portugiesischer Staatsangehöriger kontrolliert, der vor zwei Jahren von einem deutschen Gericht wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Da er die geforderten 3210 Euro vor Ort zahlte, durfte er seine Reise fortsetzen.

Kurz darauf wurde am Autobahngrenzübergang Rheinfelden ein 35-jähriger rumänischer Staatsangehöriger aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt. Auch er konnte nach Begleichung der Strafe weiterfahren. Am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein wurde ein 32-jähriger französischer Staatsangehöriger kontrolliert, der ebenfalls wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war. Durch die Zahlung der Strafe von 1600 Euro durfte auch er die Reise fortsetzen.

Zu späterer Stunde versuchte ein 46-jähriger deutscher Staatsangehöriger mit der Tram von Basel kommend einzureisen. Bei ihm bestand seit drei Jahren ein Haftbefehl aufgrund eines Betäubungsmittelvergehens, wofür er zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden war. Nachdem der Haftbefehl am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen vollstreckt wurde und er die Geldstrafe beglich, durfte er die Weiterreise antreten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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