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Zuckerregelung für Limonaden gelockert: Neue Leitsätze der Lebensmittelbuch-Kommission sind da!

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat kürzlich beschlossen, die Regelung für den Mindestzuckergehalt von Limonaden zu ändern. Bisher mussten Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten, um als solche bezeichnet werden zu dürfen. Diese Vorschrift wurde nun aufgehoben, und die Leitsätze für Erfrischungsgetränke wurden abgeschwächt. Diese Entscheidung beendet einen mehr als fünf Jahre langen Streit über den Mindestzuckergehalt von Limonaden. Laut einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger müssen Limonaden nun lediglich „Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks“ enthalten, ohne eine konkrete Mindestmenge an Zucker festzulegen.

Der Grund für die langwierige Auseinandersetzung war der Hamburger Getränkehersteller Lemonaid. Die Bio-Zitronen-Limonade des Unternehmens wurde von Lebensmittelkontrolleuren moniert, da sie mit einem Zuckergehalt von sechs Prozent als nicht ausreichend süß angesehen wurde und somit nicht als Limonade verkauft werden durfte. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatte 2019 sogar gefordert, dass entweder der Name des Szenegetränks geändert oder mehr Zucker hinzugefügt werden müsse. Lemonaid wehrte sich gegen diese Vorgaben und erhielt Unterstützung von der Hamburger Gesundheitsbehörde, die darauf hinwies, dass Lebensmittel mit niedrigem Zuckergehalt die Norm sein sollten und nicht bestraft werden dürften. Während des Streits konnte die Limonade weiterhin verkauft werden.

Paul Bethke, Geschäftsführer von Lemonaid, äußerte sich positiv über die Änderung der Leitsätze, bemerkte jedoch auch, dass es seltsam sei, dass dies mehrere Jahre gedauert habe. Es ist wichtig anzumerken, dass das Lebensmittelbuch keine gesetzliche Vorgabe ist, jedoch von den Akteuren in der Regel beachtet wird. Die festgelegten Mindest- und Höchstmengen sollen dem Verbraucherschutz dienen und sicherstellen, dass Hersteller von Lebensmitteln transparent agieren. Die Entscheidungen der DLMBK werden von einer breit gefächerten Kommission getroffen, die aus Verbraucherschützern, Wissenschaftlern, Lebensmittelkontrolleuren und Wirtschaftsvertretern besteht. Diese Leitsätze tragen dazu bei, für Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln zu sorgen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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