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Tödlicher Polizeieinsatz in Mannheim: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim im Dezember eingestellt. Dabei wurde ein 49-Jähriger bei einer Auseinandersetzung durch Schüsse eines Polizisten tödlich verletzt. Das Verfahren gegen den betreffenden Beamten wurde aufgrund erwiesener Unschuld eingestellt, da er in Notwehr und somit gerechtfertigt gehandelt habe, so die Staatsanwaltschaft.

Der Vorfall ereignete sich kurz vor Heiligabend, als der 49-Jährige den Notruf wählte und bei Ankunft der Beamten bewaffnet mit einem Küchenmesser auf der Straße wartete. Trotz Versuchen der Polizeibeamten, ihn dazu zu bewegen, das Messer abzulegen, näherte sich der Mann den Beamten drohend und wurde schließlich von einem Polizisten erschossen. Das Motiv des 49-Jährigen blieb damals unklar.

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Das Landeskriminalamt schloss im März die Ermittlungen ab, wobei der beteiligte Beamte weiterhin im Dienst verblieb. Erst im April wurde ein weiterer tödlicher Vorfall in Mannheim bekannt, als ein 31 Jahre alter Mann während eines Polizeieinsatzes angeschossen und später im Krankenhaus an seinen Verletzungen verstarb.

In Bezug auf den Einsatz von Dienstwaffen betonte das Innenministerium die Notwendigkeit, diese nur als äußerstes Mittel – als „Ultima Ratio“ – einzusetzen. Die Entscheidung zur Anwendung unmittelbaren Zwangs obliegt dabei der jeweiligen Polizeibeamtin oder dem jeweiligen Polizeibeamten, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

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