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Tankstellenbetreiber in Deutschland sollen ab 2028 Schnellladesäulen installieren

Die Bundesregierung plant, große Tankstellenketten in Deutschland dazu zu verpflichten, ab dem 1. Januar 2028 an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt zu betreiben. Dies ist Teil einer Gesetzesänderung, die das Bundeskabinett auf den Weg bringen will. Die Regelung betrifft Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen, was voraussichtlich etwa ein Dutzend Unternehmen einschließt, wobei ihr bereits vorhandener Bestand berücksichtigt wird.

Die Begründung für diese Maßnahme liegt in der Bedeutung von Tankstellen als vertraute und verkehrsgünstige Anlaufstellen für Kraftfahrzeuge. Aktuell gibt es in Deutschland rund 115.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte, von denen knapp 22.000 Schnellladepunkte sind. Mit der Einführung der Versorgungsauflage wird die Zahl der Schnellladepunkte um etwa 8000 erhöht.

Der Mineralölwirtschaftsverband en2x äußerte Kritik an den Plänen der Regierung, einen Ladesäulenzwang für Tankstellen einzuführen. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Verbands, bezeichnete dies als Symbolpolitik und warnte vor möglichen negativen Auswirkungen. Laut Küchen sind bereits heute bei zwei Dritteln aller Tankstellen in Deutschland Schnellladesäulen im Umkreis von 5 Kilometern verfügbar. An den meisten Autobahnrastanlagen stehen ebenfalls Schnellladepunkte zur Verfügung, sodass die flächendeckende Einführung von Schnellladepunkten an Tankstellen möglicherweise nicht notwendig ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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