Ort | Waiblingen |
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In Waiblingen stehen die Bürger vor einer frostigen Herausforderung! Am Mittwoch, den 20. November, und Freitag, den 22. November, wird Schnee erwartet, sogar in den tiefer gelegenen Gebieten der Stadt. Das bedeutet: Winterdienst ist angesagt! Die Anwohner müssen sich auf die Räumpflicht vorbereiten, denn das Schneeräumen und Streuen ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Räumpflicht: Wo und wann gilt sie?
Die Räumpflicht erstreckt sich vor allem auf Gehwege und andere Fußwege. Dazu zählen auch die Gehwegabschnitte an unbebauten Grundstücken. Die Stadtverwaltung erinnert die Bürger daran, dass sie für die Sicherheit auf den Wegen verantwortlich sind. Wer die Schneeräumung vernachlässigt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Es ist also höchste Zeit, die Schaufel und das Streugut bereit zu halten!
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