WaiblingenWirtschaft

Schlecker-Skandal: Ehemalige Verantwortliche müssen 1,35 Millionen Euro zurückzahlen

Verantwortliche der ehemaligen Drogeriemarktkette Schlecker stehen vor der Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 1,35 Millionen Euro, das 2011 von dem Zwickauer Unternehmen Meniar an den Konzern ausgezahlt wurde. Das Landgericht Zwickau entschied, dass diese Zahlung unrechtmäßig war und verlangt nun, dass die Schlecker-Familie, einschließlich des ehemaligen Geschäftsführers, seiner Ehefrau und Kindern, das Darlehen zusammen mit den angefallenen Zinsen zurückzahlt.

Meniar, das „Menschen in Arbeit“ bedeutet und 2008 gegründet wurde, stellte ehemalige Schlecker-Mitarbeiterinnen nach ihrer Entlassung als Leiharbeiterinnen ein, jedoch zu niedrigeren Löhnen. Dieser Praxis wurde 2011 durch das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit, auch bekannt als „Lex Schlecker“, ein Ende gesetzt. Die Insolvenz der Drogeriemarktkette im Jahr 2012 führte zum Verlust von rund 25.000 Arbeitsplätzen, hauptsächlich von Frauen.

Die Familienmitglieder des Firmengründers Anton Schlecker, darunter seine Kinder Lars und Meike, wurden bereits in einem Bankrott-Prozess zur Verantwortung gezogen und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Während die Schlecker-Kinder wegen Untreue, Insolvenzverschleppung und Beihilfe zum Bankrott verurteilt wurden, erhielt Anton Schlecker eine Bewährungsstrafe.

In seinen besten Jahren hatte das Unternehmen über 50.000 Mitarbeiter und 14.000 Filialen in Europa. Trotz seines Reichtums und der Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens hatte Anton Schlecker beträchtliche Geldsummen beiseitegelegt. Das Urteil des Landgerichts Zwickau bezüglich der Rückzahlung des Darlehens markiert einen weiteren Schritt in der gerichtlichen Aufarbeitung des Schlecker-Insolvenzverfahrens.

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