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EU-Lieferkettengesetz: Neue Regeln für große Unternehmen und Verbraucher in Deutschland

In Brüssel steht die wohl letzte Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz bevor. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken und große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren. Zusätzlich sollen sie einen Plan erstellen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad im Einklang steht.

Für Verbraucher bedeutet das EU-Lieferkettengesetz eine Entlastung, da Unternehmen für nachhaltige Produkte im Supermarkt in die Verantwortung genommen werden. Ein Gutachten zeigte, dass die zu erwartenden Kostensteigerungen überschaubar sind und das Wegfallen bestimmter Produkte weniger wahrscheinlich ist als beim deutschen Lieferkettengesetz.

Das europäische und deutsche Gesetz unterscheiden sich in der Haftbarkeit und der Anzahl der betroffenen Unternehmen. Im Verhandlungsprozess wurde das EU-Gesetz abgeschwächt, indem die Grenzen für betroffene Unternehmen angehoben wurden.

Bei Verstößen gegen das EU-Gesetz können Unternehmen von einer Aufsichtsbehörde bestraft werden, die Geldstrafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes verhängen kann. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht die Regelung trotz Änderungen kritisch, während der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) das Vorhaben unterstützt.

Deutschland spielte bei den Verhandlungen eine uneinheitliche Rolle, was die Verhandlungsposition des Landes in Brüssel schwächt. Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen befürworten die Regelung, während die FDP Bedenken wegen Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen äußerte.

Der Gesetzestext muss nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, wonach die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit haben, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und das Bundesentwicklungsministerium kündigten an, Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen, indem sie Beratung anbieten und Bürokratie beschränken.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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