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EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro – Neue Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland

In der EU wird es künftig eine Bargeldobergrenze geben, wie die Mitgliedsstaaten beschlossen haben. Diese Grenze beträgt 10.000 Euro für Bargeldzahlungen und ist Teil eines breiteren Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Regelung wird in drei Jahren in Kraft treten, wobei Transaktionen zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich handeln, von der Obergrenze ausgenommen sind. Es liegt im Ermessen der nationalen Regierungen, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen.

Bislang gibt es in Deutschland keine konkrete Grenze für Barzahlungen, jedoch müssen Personen, die Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen möchten, ihren Ausweis vorlegen und die Herkunft des Geldes nachweisen. Händler sind verpflichtet, diese Informationen zu erfassen und aufzubewahren. Die neuen Vorschriften statten Finanzermittlungsstellen, wie beispielsweise beim Zoll in Deutschland, mit erweiterten Befugnissen aus, um Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsfälle zu untersuchen, verdächtige Transaktionen zu identifizieren und auszusetzen.

Erweiterungen in den Regelungen betreffen auch andere Branchen, darunter Luxusgüterhändler, Anbieter von Krypto-Vermögenswerten sowie unter bestimmten Bedingungen Profifußballvereine und -agenten. Diese Unternehmen werden verpflichtet sein, ihre Kunden zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu melden. Zur Überwachung und Koordinierung dieser Maßnahmen ist die Einrichtung einer neuen Behörde in Frankfurt, der „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA), geplant. Die AMLA wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen und die nationalen Aufsichtsbehörden unterstützen.

Das EU-Parlament hatte bereits Ende des vergangenen Monats grünes Licht für die neuen Vorschriften gegeben. Damit diese in Kraft treten können, müssen die Gesetzestexte jedoch noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Schaffung dieser Regelungen zeigt die Bemühungen der EU, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren und einheitliche Maßnahmen auf europäischer Ebene zu etablieren.

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