Waiblingen

Anwohner können gegen zugeparkte Gehwege vorgehen: Neue Rechtssicherheit durch Gerichtsurteil

Städte- und Gemeindebund unterstützt Urteil zum Gehweg-Parken

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich ein Urteil gefällt, das von Anwohnern verlangt, dass gegen Autos auf Gehwegen vorgegangen wird, wenn die Nutzung des Gehwegs erheblich eingeschränkt ist. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßte diese Entscheidung und betonte, dass sie Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter und Verkehrsteilnehmer schafft.

Forderung nach neuem Rechtsrahmen für öffentlichen Raum

Der DStGB fordert nun einen neuen Rechtsrahmen für Kommunen, um die Aufteilung und Nutzung des öffentlichen Raums zu regeln. Während die Verfügbarkeit von Parkplätzen für Autobesitzer wichtig ist, sollten auch Alternativen wie Fahrradfahrer, Fußgänger und der öffentliche Nahverkehr gestärkt werden. Eine Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes könnte den Kommunen mehr Handlungsspielraum bieten, so der Verband.

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Historie des Falls in Bremen

Der Rechtsstreit zum Gehweg-Parken begann in Bremen, wo fünf Eigentümer gegen die Stadt klagten. Das sogenannte aufgesetzte Parken auf Gehwegen war in Bremen ein langjähriges Thema. Obwohl es eigentlich verboten ist, wurde es in vielen deutschen Städten geduldet. Das Bremer Verwaltungsgericht entschied 2021 zugunsten der Kläger, was vom Oberverwaltungsgericht im folgenden Jahr bestätigt wurde. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung nun endgültig bekräftigt.

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