Bei der Bundestagswahl 2025 wird die neue Wahlrechtsreform zum ersten Mal in vollem Umfang Anwendung finden. Diese Reform, die vor allem als Reaktion auf die hohe Anzahl an Abgeordneten im Bundestag entworfen wurde, hat zur Folge, dass 23 Gewinner aus einzelnen Wahlkreisen nicht in den Deutschen Bundestag einziehen werden. Betroffen sind vor allem Kandidaten der CDU, gefolgt von der CSU, AfD und SPD. Dies berichtet die Ostsee-Zeitung.

Die Reform sieht vor, dass Direktmandate künftig nur vergeben werden, wenn die jeweilige Partei die notwendige Anzahl an Zweitstimmen erreicht. Überhang- und Ausgleichsmandate, die in der Vergangenheit dazu führten, dass auch weniger erfolgreich gewählte Kandidaten ein Mandat erhalten konnten, entfallen vollständig. Dies bedeutet, dass der Bundestag nun auf 630 Abgeordnete verkleinert wird, im Vergleich zu den vorherigen 733. Die Wahlbeteiligung lag bei vorläufigen 82,5 % und die Stimmenverteilung ergab unter anderem 28,5 % für die Union und 20,8 % für die AfD, wie die Zeit hervorhebt.

Betroffene Wahlkreise und Kandidaten

Unter den 23 kandidierenden Politkern, die nicht im Bundestag vertreten sein werden, finden sich zahlreiche bekannte Namen. Aus verschiedenen Bundesländern sind beispielsweise folgende Abgeordnete betroffen:

  • Schleswig-Holstein: Petra Nicolaisen (Wahlkreis 1 Flensburg – Schleswig)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Steffi Burmeister (Wahlkreis 14 Rostock)
  • Bremen: Ulrike Hiller (Wahlkreis 54 Bremen I)
  • Brandenburg: Andreas Galau (Wahlkreis 58 Oberhavel – Havelland II)
  • Sachsen-Anhalt: Alexander Raue (Wahlkreis 71 Halle)
  • Sachsen: Christian Kriegel (Wahlkreis 151 Leipzig I)
  • Hessen: Astrid Mannes (Wahlkreis 185 Darmstadt), Yannick Schwander (Wahlkreis 181 Frankfurt am Main I), und weitere CDU-Kandidaten
  • Rheinland-Pfalz: Dominik Sienkiewicz (Wahlkreis 202 Trier)
  • Bayern: Claudia Küng (Wahlkreis 218 München-Süd) und andere CSU-Kandidaten

Außerdem sind in Baden-Württemberg mehrere CDU-Kandidaten betroffen, die trotz ihrer Mehrheit an Erststimmen nicht in den Bundestag ziehen, darunter Maximilian Mörseburg (Wahlkreis 259 Stuttgart II) und Moritz Oppelt (Wahlkreis 277 Rhein-Neckar). Die restlichen betroffenen Wahlkreise sind über verschiedene Bundesländer verteilt, wobei die meisten in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern liegen. Dies zeigt deutlich die Auswirkungen der Wahlrechtsreform, die von der bpb als kritische Neuregelung erachtet wird.

Politische Reaktionen und Ausblick

Die Wahlrechtsreform wurde sowohl von der Ampel-Koalition als auch von Opposition und Experten diskutiert. Kritiker argumentieren, dass die Reform zur Nichtvertretung bestimmter Wahlkreise führt und die politische Diversität im Bundestag gefährdet. Historisch gab es immer wieder Probleme mit den Überhangmandaten; diese Reform zielt darauf ab, die Anzahl der Abgeordneten zu reduzieren und die Effizienz des Bundestags zu erhöhen, belastet aber gleichzeitig die betroffenen Wahlkreise. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Ungültigkeit bestimmter Vorschriften erklärt, was die politische Landschaft zusätzlich beeinflusst hat.

Die nächste Bundestagswahl, die gemäß der neuen Regelung im Februar 2025 stattfinden wird, verspricht spannende Veränderungen und wird genau beobachtet werden. Dabei bleibt abzuwarten, wie sich die neue Sitzeinteilung auf zukünftige Koalitionen auswirken wird.