Am Samstagmorgen, dem 1. Februar 2025, kam es am Hauptbahnhof Ulm zu einem folgenschweren Vorfall. Ein 22-jähriger Mann, der sich in einen lautstarken Streit mit einer gleichaltrigen deutschen Frau verwickelt hatte, wurde von der Bundespolizei festgenommen. Die Auseinandersetzung eskalierte, während die Beamten eintrafen und die Situation unter Kontrolle bringen wollten.

Bei der Überprüfung des Mannes, der mit knapp 0,8 Promille alkoholisiert war, stellte die Polizei fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls bestand. Die geforderte Geldstrafe im niedrigen vierstelligen Bereich wurde sofort beglichen, was ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe ersparte. Obwohl er auf freien Fuß gesetzt wurde, bleibt ein Ermittlungsverfahren wegen wechselseitiger Körperverletzung gegen ihn anhängig.