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Gericht gibt AfD Recht: Krah tritt in Weißenhorn – Stadtverwaltung macht Rückzieher

Die geplante Veranstaltung der AfD in der Stadthalle von Weißenhorn wird trotz anfänglicher Probleme nun wie geplant stattfinden. Der Spitzenkandidat Maximilian Krah wird am Dienstag, den 21. Mai, in der Stadthalle auftreten. Die Stadtverwaltung hatte zunächst den bereits unterzeichneten Mietvertrag zurückgezogen, da die Veranstaltung innerhalb der bayernweiten Sperrfrist von vier Wochen vor einer Wahl lag. Nach einer Klage der AfD beim Verwaltungsgericht Augsburg wurde entschieden, dass die Veranstaltung stattfinden kann.

Bürgermeister Wolfgang Fendt begründete den Rückzieher der Stadtverwaltung mit der geltenden Regelung, die politischen Parteien keine Nutzung von staatlichen oder kommunalen Gebäuden in den vier Wochen vor einer Wahl erlaubt. Trotz Kritik betonte Fendt, dass die Absage nicht auf die AfD als Partei zurückzuführen sei, sondern auf die Einhaltung der Regelung zur Gleichbehandlung der Parteien.

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Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass die Stadt beim Abschluss des Mietvertrags mit der AfD einen Fehler begangen hatte, da keine rechtsverbindliche Widmungsbeschränkung vorlag. Franz Schmid, der die Klage eingereicht hatte, kritisierte die angebliche politische Motivation hinter der Absage und lobte die Gerichtsentscheidung.

Die Wahlkampfveranstaltung in der Stadthalle in Weißenhorn wird nun wie geplant stattfinden. Neben Spitzenkandidat Krah werden auch die Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner und der Bezirksvorsitzende Christoph Maier erwartet. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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