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Fahrer mit Geldstrafe verurteilt nach tödlichem Unfall am Donaubad Neu-Ulm

Ein tragischer Unfall ereignete sich Ende Dezember auf dem Parkplatz beim Donaubad Neu-Ulm, als ein siebenjähriges Kind von einem Kleintransporter erfasst und tödlich verletzt wurde. Der Fahrer des Fahrzeugs wurde Mitte April wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil, das eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen oder 8.400 Euro sowie ein zwei monatiges Fahrverbot beinhaltet, wurde rechtskräftig. Der Unfall ereignete sich, als der 38-jährige Fahrer beim Linksabbiegen das Kind mit dem linken Vorderrad seines Fahrzeugs überrollte. Obwohl das Kind teilweise verdeckt war und für den Fahrer nicht sichtbar, hätte er laut Ermittlungen und Gutachten eines Kfz-Sachverständigen die Gruppe mit dem Kind sehen können.

Der Siebenjährige, der kurz vor dem Unfall vom Kleintransporter erfasst wurde, war auf dem Parkplatz wenige Meter hinter seinem Vater und Bruder gelaufen. Die Anschuldigung der Fahrlässigkeit beruht darauf, dass der Fahrer alle Personen der Gruppe hätte wahrnehmen können, da sie sich in seinem Sichtfeld befanden. Es wird angemerkt, dass der Fahrer sich vor dem Abbiegen vergewissern sollte, wo sich alle Personen befinden, besonders diejenige, die nicht sichtbar aus dem Gefahrenbereich entfernt hatte. Diesen Schritt habe der Fahrer laut Mitteilung nicht ausreichend durchgeführt. Obwohl es keinen Gerichtsprozess gab und die Eltern des Kindes keine Nebenklage eingereicht haben, wurde der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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