Mehrere Kunden der Firma Bau-Technik Barth sind verunsichert, nachdem der Betrieb plötzlich eingestellt wurde. Laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung haben sich bereits im November 2024 Kunden gemeldet, die erhebliche Anzahlungen geleistet hatten, um Fenster oder Wintergärten in Auftrag zu geben. Diese Anzahlungen betrugen teilweise vier- und fünfstellige Beträge. Das Unternehmen informierte die Kunden, dass der Geschäftsführer aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichbar sei, bevor ein Außendienstmitarbeiter Ende Oktober 2024 die gesamte Betriebseinstellung bestätigte. Der Geschäftsführer entschuldigte sich in einem Brief und nannte gesundheitliche sowie finanzielle Schwierigkeiten als Gründe für die Schließung.

In der Folge haben einige Kunden rechtliche Schritte eingeleitet. Einige erstatteten Anzeige und beauftragten Anwälte, während eine Anwältin in München, die die Rechtsvertretung der Firma übernommen hat, keine Informationen zu möglichen Insolvenzanträgen preisgeben konnte. Am 22. Januar 2025 wurde schließlich ein Insolvenzantrag gestellt und das Insolvenzverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Michael Wahl von der Kanzlei Pluta in Ulm wurde als Insolvenzverwalter bestellt und prüft nun die Verbindlichkeiten und Vermögenswerte des Unternehmens.

Ungewisse Rückzahlungen für Kunden

Kunden, die Anzahlungen geleistet haben, müssen sich auf ungewisse Rückzahlungen einstellen. Es wurde bereits bekannt gegeben, dass es frühestens in zwei bis drei Monaten eine Einschätzung hinsichtlich der Rückzahlungen geben wird. Der Insolvenzverwalter Michael Wahl hält es für ausgeschlossen, dass das Unternehmen jemals wieder den Betrieb aufnehmen kann. Kunden haben die Möglichkeit, offene Forderungen bei der Kanzlei anzumelden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens wird die gleichmäßige Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger angestrebt. Das Insolvenzrecht sieht vor, dass das gesamte Vermögen des schuldnerischen Unternehmens veräußert oder durch einen Insolvenzplan neu geordnet werden kann. Gerichte bestellen in der Regel einen Insolvenzverwalter, der die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse übernimmt. Der Schwerpunkt der Insolvenzreform der letzten Jahre liegt auf der Erleichterung einer erfolgreichen Unternehmenssanierung. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erlaubt Unternehmen, sich in frühen Krisenstadien zu sanieren, ohne ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen.

Warnungen vor irreführenden Angeboten

In Anbetracht der gegenwärtigen Situation weist die Internetseite der Insolvenzbekanntmachungen darauf hin, dass die Kunden vorsichtig sein sollten. Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen vor irreführenden Angeboten und Zahlungsaufforderungen, die nicht von Justizbehörden stammen. Berichten zufolge gibt es immer wieder Fälle, in denen Unternehmen fälschlicherweise Gebühren für angebliche Eintragungen in Register verlangen. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, verdächtige Angebote abzulehnen und zur Klärung bei den zuständigen Gerichten nachzufragen.

Trotz der unsicheren finanziellen Lage der Bau-Technik Barth Kunden gibt es rechtliche Möglichkeiten, um berechtigte Forderungen geltend zu machen. Die nächsten Schritte in diesem Insolvenzverfahren werden entscheidend für die betroffenen Kunden sein.