Die AfD hat erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geklagt und darf nun ihre geplante Wahlkampfveranstaltung in der Stadthalle Weißenhorn abhalten. Die Stadt Weißenhorn hatte zuvor die Genehmigung für die Veranstaltung zurückgezogen, vier Wochen vor den Wahlen mit der Begründung, dass kein Raum mehr für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stehe. Franz Schmid, der Kreisvorsitzende der AfD Neu-Ulm, hatte gegen diese Entscheidung geklagt und das Gericht entschied, dass die Einschränkung nicht rechtsverbindlich sei.
Somit ermöglicht das Gericht der AfD, den Wahlkampf in der Stadthalle abzuhalten, einschließlich der umstrittenen Teilnahme von Maximilian Krah, dem Spitzenkandidaten der Partei. Es wird erwartet, dass die Veranstaltung wie geplant stattfinden wird, nachdem das Gericht die Entscheidung der Stadt zurückgewiesen hat. Dieser Fall verdeutlicht den Konflikt zwischen kommunalen Behörden und politischen Parteien im Kontext von Wahlkampfveranstaltungen und zeigt die Bedeutung gerichtlicher Überprüfungen solcher Entscheidungen.