Tuttlingen

Zustimmung für Fremdwerbung auf Bussen im Landkreis Tuttlingen: Was bedeutet das für die Fahrgäste?

Im Landkreis Tuttlingen steht eine Veränderung an: Soll auf den Bussen künftig Fremdwerbung erlaubt sein? Diese Frage spaltet die Meinungen der Kreisräte. Die Diskussion darüber ist jedoch nicht neu, denn schon in der Vergangenheit wurde darüber debattiert, ob Werbung auf den Bussen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen könnte. Damals wurde das Vorhaben abgelehnt, unter der Bedingung, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzugreifen und die potenziellen Einnahmen zu evaluieren.

Aktuell gibt es noch keine konkreten Zahlen zu möglichen Einnahmen oder Preisen für potenzielle Werbekunden. Ein Vergleich mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis zeigt, dass sieben vollbeklebte Busse dort insgesamt 41.000 Euro an Einnahmen generierten, also etwa 5900 Euro pro Bus pro Jahr. Die Nachfrage spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Der Landkreis Tuttlingen schätzt das Interesse von Werbekunden an 20 bis 32 beklebbaren Bussen.

Die Mehrheit der Kreisräte und -rätinnen steht hinter der Entscheidung: Mit 27 Ja- und 15 Nein-Stimmen wurde beschlossen, dass Fremdwerbung auf den Bussen im Landkreis Tuttlingen grundsätzlich erlaubt sein soll. Dabei soll jedoch der Markenname „move“ gewahrt bleiben. Vorschläge zur Gestaltung sollen in den kommenden Wochen präsentiert werden – mit einer Ausnahme: Die Busse des neuen On-Demand-Verkehrs werden von dieser Regelung ausgenommen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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