PolitikTuttlingen

Neue Regelungen bei Kommunalwahlen in Tuttlingen: Was sich ändert und wie die Wahl abläuft

Am 9. Juni finden die Kommunalwahlen statt, bei denen festgelegt wird, wer in den nächsten fünf Jahren im Tuttlinger Gemeinderat und in den Ortschaftsräten vertreten sein wird. Eine wichtige Änderung betrifft die Unechte Teilortswahl, die wegfallen wird. Das bedeutet, dass die Ortsteile Möhringen, Nendingen und Eßlingen keine festgelegte Anzahl an Kandidaten mehr haben. Dies führt dazu, dass die Bewerber in den Wahlvorschlägen der Parteien und Wählervereinigungen nicht mehr getrennt nach Wohnbezirken aufgeführt werden, sondern für das gesamte Gebiet.

Für den Gemeinderat der Stadt Tuttlingen sind insgesamt 32 Sitze zu vergeben, was bedeutet, dass höchstens 32 Bewerber pro Partei oder Wählervereinigung aufgestellt werden dürfen. Obwohl die Höchstzahl der zu wählenden Bewerber schon bisher bei 32 lag, gab es durch die Unechte Teilortswahl eine Verteilung auf die Wohnbezirke. Diese Verteilung entfällt nun.

Inzidenztracker

Rein rechtlich gibt es keine Untergrenze für die Anzahl der Bewerber pro Liste. Es ist sogar möglich, dass sich ein Einzelbewerber aufstellen lassen kann. In Ortschaften mit bis zu 5000 Einwohnern dürfen die Wahlvorschläge doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind.

In diesem Wahlzyklus treten alle sieben bisher im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen erneut an. Die Tierschutzallianz hat sich mittlerweile aufgelöst, und Stadträtin Fransiska Jung ist der LBU-Fraktion beigetreten und kandidiert auf ihrer Liste. Es gibt keine Möglichkeit für Nachmeldungen, da die Frist am 10. April endete.

Für die Zulassung zur Wahl müssen die Wahlbewerber in einer offiziellen Aufstellungsversammlung gewählt werden. Die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge erfolgte durch den Gemeindewahlausschuss im April. Ausschlusskriterien für Bewerber sind unter anderem ein Mindestalter von 16 Jahren, Deutsche oder Unionsbürger zu sein und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft zu sein.

Wahlberechtigt sind in Tuttlingen und den Teilorten 26.000 Bürger für die Kommunalwahl und circa 22.500 für die Europawahl. Der Unterschied ergibt sich aus den Unionsbürgern, die bei der Europawahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen müssen. Besondere Regelungen gelten für wohnungslose Menschen, die auf Antrag das kommunale Wahl- und Stimmrecht erhalten können. Ein weiteres Novum ist die Möglichkeit für Kandidaten ab 16 Jahren, an der Wahl teilzunehmen.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"