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Schisma und Exkommunikation: Kirchenrechtliche Unterschiede und Verfahren erklärt

Die Bedeutung des Schismas im Kirchenrecht

In der aktuellen Diskussion über Schisma und Exkommunikation in der katholischen Kirche stellt sich die Frage nach den Auswirkungen und historischen Hintergründen dieser Begriffe. Prof. Bernhard Sven Anuth von der Eberhard Karls Universität Tübingen erläutert, dass ein Schisma eine Straftat darstellt, während die Exkommunikation die darauf folgende Strafe ist. Beides ist eng miteinander verbunden, jedoch laut Kirchenrecht nicht dasselbe. Ein Schisma wird definiert als die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder die Gemeinschaft mit den ihm untergebenen Mitgliedern der Kirche. Es stellt somit eine Straftat gegen die Einheit der Kirche dar und kann zur Exkommunikation führen, bei der der Schismatiker automatisch ausgeschlossen wird.

Historisch gesehen wurde ein Schisma oft mit der Abspaltung einer Teilkirche assoziiert. Erzbischof Viganò wird aktuell als Einzelperson das Schisma vorgeworfen, was kirchenrechtlich nicht ungewöhnlich ist. Ein Schisma kann auch durch einzelne Gläubige verwirklicht werden, nicht nur durch Gruppen.

Anuth hebt hervor, dass es in der Kirchengeschichte immer wieder Auseinandersetzungen über Glaubensfragen und die Zugehörigkeit zur Kirche gab. Seit dem Ersten Vatikanischen Konzil ist jedoch klar, dass die Anerkennung des Papstes eine unverzichtbare Grenze des Katholischen markiert. Die aktuellen Fälle von Schismen in Spanien und Indien erregen mediales Interesse, da sie zeigen, wie einzelne Gläubige oder Gruppen die Einheit der Kirche infrage stellen.

Das Verfahren gegen Erzbischof Viganò und andere schismatische Fälle werden dazu genutzt, festzustellen, ob bereits ein Schisma begangen wurde und die Strafe der Exkommunikation zutrifft. Die endgültige Feststellung erfolgt durch ein offizielles Dekret, das den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft bestätigt.

Es wird auch diskutiert, ob es einen Weg zurück aus dem Schisma gibt. Anuth betont, dass die Exkommunikation als Beugestrafe verstanden werden kann, die darauf abzielt, Straftäter zur Umkehr zu bewegen. Exkommunizierte können durch Rechtsmittel gegen kirchliche Entscheidungen vorgehen und sich so wieder in die Gemeinschaft der Kirche integrieren.

In Bezug auf den Synodalen Weg in Deutschland wird die Gefahr eines Schismas diskutiert, jedoch zeigt Anuth, dass die deutschen Bischöfe betonen, dass sie den Weg in Einheit mit Rom gehen wollen. Ein Schisma in Deutschland erscheint aus rechtlicher und politischer Sicht derzeit nicht realistisch.

Dieses Interview wurde von Renardo Schlegelmilch geführt und verdeutlicht die Bedeutung des Schismas im kirchlichen Kontext sowohl aus historischer als auch aus rechtlicher Perspektive.

Ein Schisma bezeichnet im römisch-katholischen Kirchenrecht die Aufkündigung der Kirchengemeinschaft mit dem Papst oder einem Ortsbischof durch einen Einzelnen oder eine Gruppe. Übersetzt bedeutet der aus dem Griechischen stammende Begriff „Spaltung“. Im Unterschied zu anderen Vergehen gegen „Glaube und Einheit der Kirche“ wie Irrlehre, Irrglaube und Glaubensabfall steht beim Schisma der rechtliche Aspekt im Vordergrund. Ein Schismatiker zieht sich durch seine unerlaubte Tat die Exkommunikation zu, den Ausschluss aus der aktiven kirchlichen Gemeinschaft.

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