Eine neue Regelung an der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule in Horb, Baden-Württemberg, sorgt für Aufregung: Schüler dürfen während des Unterrichts nicht mehr auf die Toilette. Lediglich in den Pausen ist der Toilettengang erlaubt. Der Rektor Jochen Lindner erklärte, dass häufige Toilettengänge den Unterricht stören und gefährdete Schüler, besonders Minderjährige, sich der Aufsicht entziehen. In der Vergangenheit gab es bereits Vorfälle, bei denen Schüler auf der Toilette rauchten oder das Schulgelände verließen. Lindner betont, dass die Schule auch eine erzieherische Verantwortung habe, die Schüler auf den Umgang in der Berufswelt vorzubereiten, wozu die Einhaltung von Pausenzeiten gehört.
Gesundheitlich beeinträchtigte Schüler, etwa mit Blasenentzündungen oder während ihrer Menstruation, können von dieser Regelung befreit werden, müssen dies jedoch zuerst der Schulleitung mitteilen. Diese Situation könnte für betroffene Schüler unangenehm sein. Der rechtliche Rahmen für solche Regelungen ist allerdings umstritten. Laut der Webseite AnwaltOnline ist ein pauschales Verbot nicht zulässig, da der Toilettengang ein Grundrecht darstellt. Es könnte jedoch akzeptiert werden, dass Schüler in wichtigen Unterrichtsphasen nicht ohne Weiteres den Raum verlassen dürfen. Für mehr Informationen zu diesem Thema, siehe die Berichterstattung auf www.merkur.de.