An der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule in Horb, Baden-Württemberg, wurde ein Toilettenverbot während des Unterrichts eingeführt. Nur in den Pausen dürfen die Schüler, viele älter als 20 Jahre, die Toilette aufsuchen. Diese Entscheidung sorgte für Empörung, da Schüler sich von der Schule nicht nur nicht ernst genommen fühlen, sondern auch Dinge wie Rauchen in den Toiletten oder das Verlassen des Schulgeländes vorgekommen sind, teilt Rektor Jochen Lindner mit. Er betont, dass die Regelung notwendig sei, um den Unterricht nicht zu stören und um die Aufsicht über minderjährige Schüler zu gewährleisten. Wie berichtet, sieht die Schule den Toilettengang als Teil der erzieherischen Aufgabe, um Schüler auf die berufliche Ausbildung vorzubereiten.
Es gibt allerdings Ausnahmen für Schüler mit gesundheitlichen Problemen, wie Blasenentzündungen oder Menstruation. Diese müssen jedoch das Gespräch mit der Schulleitung suchen, was von vielen als peinlich empfunden wird. Ein rechtlicher Hintergrund zu dieser Regelung deutet darauf hin, dass ein umfassendes Toilettenverbot möglicherweise nicht zulässig ist, wobei es dennoch akzeptabel sein soll, Regeln für Toilettenbesuche während wichtiger Unterrichtszeiten aufzustellen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Schulordnungen zwar das Verhalten regeln können, aber kein generelles Verbot eines Grundrechts verhängt werden darf wie von www.merkur.de erklärt.