In einer kontroversen Entscheidung hat die Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule in Horb, Baden-Württemberg, ein Toilettenverbot während des Unterrichts verhängt. Schüler dürfen die Toilette nur noch in den Pausen aufsuchen, was bei vielen, darunter Schüler über 20 Jahre, auf Empörung stößt. Ein Leserbrief an die Stuttgarter Nachrichten hebt hervor, dass die Schule den älteren Schülern anscheinend keine Verantwortung zutraut. Rektor Jochen Lindner rechtfertigt die neue Regelung damit, dass vermehrte Toilettengänge den Unterricht stören und es Vorfälle gegeben habe, bei denen Schüler auf den Toiletten rauchten oder das Schulgelände verließen.
Laut Lindner sind Ausnahmen für Schüler mit gesundheitlichen Problemen möglich, müssen jedoch vorher mit der Schulleitung besprochen werden. Dies könnte für Betroffene, etwa bei Blasenentzündung oder Menstruation, peinlich werden. Juristische Experten weisen darauf hin, dass ein völliges Verbot des Toilettenbesuchs während des Unterrichts wohl nicht zulässig ist, da es das Grundrecht der Schüler auf körperliche Unversehrtheit verletzen könnte. Dennoch, so die Experten, können Schulen Verhaltensregeln aufstellen, die einen Toilettenbesuch außerhalb des Unterrichts bevorzugen. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden.