Vorfall | Sonstiges |
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Ort | Böblingen |
Ursache | Nicht erfüllte EU-rechtliche Bestimmungen der Produktsicherheit |
Das Hauptzollamt Stuttgart hat die Einfuhr von 324 Flugdrohnen aus China gestoppt, die kurz vor Weihnachten nach Deutschland importiert werden sollten. Grund für das Verbot sind gravierende Mängel bei den Produktvoraussetzungen: Die Drohnen erfüllten nicht die EU-Vorschriften zur Produktsicherheit, da wesentliche Informationen wie Typennummer, Seriennummer und eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache fehlten. Das Luftfahrt-Bundesamt entschied, dass die Drohnen entgegengesetzte Sicherheitsstandards verletzten.
Die betroffenen Drohnen werden nun entweder zurück nach China geschickt oder unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet. In diesem Zusammenhang hat das Zollamt auch auf die Bedeutung der CE-Kennzeichnung hingewiesen, die nicht nur für Drohnen, sondern auch für Feuerwerkskörper gilt. Die stellvertretende Pressesprecherin Annemarie Übele warnt, dass der Kauf von nicht konformitätsbewertetem Feuerwerk strafbar ist und empfiehlt den Bürgern, nur sicheres und geprüftes Feuerwerk zu erwerben, um gefährliche Überraschungen zum Jahreswechsel zu vermeiden.