Im Kreis Schweinfurt hat ein Vorfall für Aufregung gesorgt: Ein unbekannter Autofahrer sprach am 18. März 2025 zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr in der Sulzheimer Schulstraße vier Kinder an und bot ihnen Süßigkeiten an. Die Polizei hat bisher keine Hinweise auf ein unredliches Verhalten oder eine mögliche Straftat gefunden. Daher wird auch nicht von einem Versuch einer strafbaren Handlung ausgegangen. Dies berichtete InFranken.

Neben diesem Vorfall sind in der Region auch mehrere ähnliche Begebenheiten dokumentiert worden, bei denen Kinder von Fremden angesprochen wurden. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, keine Spekulationen über diese Vorfälle zu verbreiten, da dies nur zu weiterer Angst und Verunsicherung führen könnte. Bürger werden dazu aufgerufen, verdächtige Wahrnehmungen umgehend der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.

Ähnliche Vorfälle in Stuttgart

In Stuttgart gibt es zudem Berichte von Elternbriefen, die vor Belästigungen von Kindern auf dem Schulweg warnen. Laut einer Meldung von SWR wurden Kinder in der Nähe der Waldorfschule am Kräherwald und der Bachschule in Stuttgart-Feuerbach angeblich mit Süßigkeiten ans Auto gelockt oder verfolgt. Diese Vorfälle sind jedoch bislang nicht von der Polizei bestätigt worden. Seit April gab es in Stuttgart insgesamt unter 20 Meldungen über verdächtige Ansprachen von Kindern.

Die Polizei in Stuttgart rät eindringlich von der Verbreitung solcher Elternbriefe ab, um Panik zu vermeiden. Ein Polizeisprecher hat zudem die Verbreitung ungeprüfter Verdächtigungen kritisiert, die in Eltern-Chats kursieren. Ähnliche Vorfälle, wie etwa ein Meldung über einen psychisch verwirrten Mann in Remseck-Aldingen, der Kinder angesprochen haben soll, wurden nicht als strafbar eingestuft.

Prävention und Aufklärung

In Bezug auf die besorgniserregenden Ansprachen von Kindern ist zu beachten, dass das Ansprechen von Kindern an sich rechtlich nicht als Straftat gilt, kann jedoch in bestimmten Umständen als (versuchter) sexueller Missbrauch betrachtet werden, erläutert die Berliner Polizei. Körperliche Übergriffe und Sexualstraftaten an Kindern durch Fremde sind zwar selten, doch die Verunsicherung bei Eltern und Sorgeberechtigten ist verständlich.

Um Kindern den Umgang mit solchen Situationen beizubringen, empfiehlt es sich, wichtige Botschaften zu vermitteln. Dazu gehören: sich nicht durch Versprechen an einen anderen Ort locken zu lassen, Vertrauen auf die eigenen Gefühle in bedrohlichen Situationen zu haben und im Notfall laut zu schreien sowie Hilfe zu suchen. Kinder sollten zudem darin bestärkt werden, andere Erwachsene um Hilfe zu bitten, beispielsweise die Polizei zu alarmieren.

Zusammengefasst raten die Behörden dazu, wachsam zu sein, jedoch auch nicht in Panik zu verfallen. Es ist entscheidend, solche Vorfälle seriös zu behandeln und sensible Informationen gezielt und richtig weiterzugeben.