Stuttgart

Stadtbahnstrecke U13: Neubau und Anbindung für Stuttgart und Ditzingen

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat kürzlich auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG das Planfeststellungsverfahren für den Bau einer neuen Stadtbahnstrecke genehmigt. Diese Strecke soll von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd verlaufen, einschließlich des Neubaus eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf.

Die geplante Stadtbahnstrecke startet mit einer zweigleisigen Verzweigung nach der Haltestelle „Rastatter Straße“ und wird die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen bis zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd verlängern. Sie wird die Bundesstraße B 295 überqueren, entlang dieser verlaufen und schließlich zum Gewerbegebiet Ditzingen-Ost führen. Der Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der ebenfalls neu gebaut wird, wird an das Stadtbahnnetz angebunden und direkt am Gewerbegebiet Ditzingen-Ost grenzen.

Entlang der neuen Stadtbahnstrecke werden sechs neue Haltestellen errichtet. Der neue Stadtbahnbetriebshof wird unter einem Dach eine Abstellhalle, eine Wasch- und Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Um direkte Fahrten von und nach Gerlingen zu ermöglichen, wird eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung am Beginn der Neubaustrecke südlich der B 295 gebaut.

Der neue Betriebshof BF 4 soll den wachsenden Fahrzeugpark des Stuttgarter Stadtbahnnetzes bedienen. Die Planung der Stadtbahnlinie U13 zielt darauf ab, die Wünsche und Bedürfnisse der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Ditzingen zu erfüllen, insbesondere durch die Anbindung von Hausen und dem Gewerbegebiet Ditzingen an das Stadtbahnnetz.

Um die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu minimieren, sind verschiedene landschaftspflegerische Maßnahmen geplant, wie das Anlegen von Streuobstwiesen, Pflanzungen von Einzelbäumen und Feldhecken, Umsiedlung von Zauneidechsen, Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse und vieles mehr.

Die Planunterlagen können vom 4. Juni bis 3. Juli 2024 auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart und des Landratsamts Ludwigsburg sowie im zentralen Internetportal eingesehen werden. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 16. August 2024 die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.

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