Die Volksbank Heidenheim sieht sich mit einem gravierenden Vorfall konfrontiert: Fast eine Million Euro in Münzgeld ist aus den Räumen einer Sicherheitsfirma verschwunden. Der Diebstahl, der über Monate hinweg unbemerkt blieb, hat die Bank gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um den entstandenen Schaden einzufordern.
Der Fall hat sich vor dem Landgericht Stuttgart entwickelt, wo die Bank auf Schadenersatz klagt. Die Münzen, die für die Bundesbank bestimmt waren, sollten in Containern gesammelt und anschließend eingezahlt werden. Laut den ersten Schätzungen dachte man an etwa fünf Tonnen Münzgeld; mittlerweile spricht die Volksbank von einem Verlust von etwa neun Tonnen. Es wird angenommen, dass vor allem Zwei-Euro-Münzen betroffen sind.
Unklare Umstände des Diebstahls
Der genaue Zeitpunkt des Diebstahls bleibt unklar, was ein zentrales Problem in den laufenden Ermittlungen darstellt. Die Sicherheitsfirma war damit beauftragt, das Geld aus den Filialen abzuholen, zwischenzulagern, zu sortieren und an die Bundesbank zu liefern und informierte die Volksbank über den ungewöhnlichen Vorfall erst 2022. Die Bank ist nun verunsichert über die Zuständigkeit ihrer Versicherung, da während des Diebstahls ein Wechsel der Versicherung stattfand.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft führt mittlerweile Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Sicherheitsfirma, doch die Verbindung zu dem verschwundenen Geld ist unklar. Ein Kommentar von Volksbank-Justiziar Axel Hauser zeigt, dass das Vertrauen in die Sicherheitsfirma erheblich beschädigt wurde, nicht zuletzt wegen der Probleme im Zusammenhang mit dem Versicherungswechsel.
Rechtliche Perspektiven
Die rechtlichen Implikationen dieses Falls könnten weitreichende Folgen haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert „Wegnahme“ gemäß § 242 StGB als Bruch fremden Gewahrsams. Ein Bruch liegt vor, wenn jemand gegen oder ohne den Willen des Inhabers in das Gewahrsamsverhältnis eingreift. Der BGH legt somit den rechtlichen Rahmen fest, der auch für den vorliegenden Fall von Interesse ist, etwa wenn das Gewahrsamsverhältnis zur Frage des Diebstahls herangezogen wird.
Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart steht am heutigen Tag, dem 20. März, zur Verkündung an. Diese dürfte klärende Auswirkungen auf die weiteren Schritte der Volksbank und der Sicherheitsfirma haben, die möglicherweise auch für die Fälle des Mutmaßlichen Diebstahls zur Verantwortung gezogen werden können.