Eine 34-jährige Frau aus Aalen sieht sich derzeit vor dem Landgericht Ellwangen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung konfrontiert. Diese Anklage basiert auf einem schrecklichen Vorfall, der sich im Juli des vergangenen Jahres in einer Kinder- und Jugendeinrichtung in Bopfingen ereignete. Die Frau steht im Verdacht, ihre vierjährige Tochter mit einem Messer lebensgefährlich verletzt sowie mit einer Schreckschusswaffe auf sie geschossen zu haben. Nach der Tat floh sie zusammen mit ihrem 13-jährigen Sohn in einem Fahrzeug, welches später auf der Autobahn 72 an der Anschlussstelle Zwickau-Ost von der Polizei angehalten werden konnte. Der Sohn wurde unverletzt in die Obhut des Jugendamtes gegeben.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden ein Messer und eine Schreckschusswaffe gefunden. Die tatverdächtige Mutter soll kurz vor der Tat gegenüber der Pflegemutter des Kindes ausfällig geworden sein. Anschließend verschanzt sich die Frau mit der Tochter in der Toilettenkabine, wo es zu dem Angriff kam. Berichten zufolge feuerte die Angeklagte dreimal mit der Schreckschusswaffe auf ihre Tochter und stach mehrfach mit dem Messer auf sie ein. Bemerkenswert ist, dass einige Stiche so tief waren, dass sie lebenswichtige Organe verletzen konnten. Mitarbeiter der Einrichtung, die die Schüsse hörten, versuchten, die Tür zu öffnen, was die Mutter zur Flucht bewegte.
Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
Die schwerverletzte Tochter wurde zunächst in das Ostalb-Klinikum nach Aalen verbracht und später mit einem Hubschrauber nach Stuttgart geflogen, wo ihr das Leben gerettet werden konnte. Seit ihrer Festnahme ist die Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Ein psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass sie unter einer wahnhaften Störung leidet und möglicherweise zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage war, die Kontrolle über die Situation auszuüben. Dies wirft wesentliche Fragen nach ihrer Schuldfähigkeit auf. Hierbei spielt die Beurteilung ihrer psychischen Verfassung eine entscheidende Rolle für den Fortgang des Verfahrens.
Das Gericht wird im Laufe des Verfahrens klären müssen, ob die Frau vollumfänglich für ihre Taten verantwortlich ist oder ob sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankung teilweise oder gar völlig schuldunfähig ist. Diese Überlegungen sind nicht unüblich im deutschen Strafrecht, wo psychiatrische Gutachten zentral sind, um die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu beurteilen. Solche Gutachten werden in der Regel durch klinische Interviews, Tests und die Analyse der medizinischen Vorgeschichte erstellt, wie anwalt.de expliziert. Das Gericht hat die Möglichkeit, die Ergebnisse dieser Gutachten zu berücksichtigen, jedoch sind diese nicht bindend.
Die Situation bei jugendlichen Tätern
Ein ähnlicher Fall, der jedoch mit einem jugendlichen Täter verbunden ist, ereignete sich in Rückersdorf, wo ein Jugendlicher seinen 61-jährigen Vater erstochen haben soll. Der Täter befindet sich ebenfalls in einer psychiatrischen Einrichtung, während die Ermittler nach dem Motiv für diese grausame Tat suchen. Der 14. Dezember 2024 markiert den Zeitpunkt des Vorfalls, der durch einen Streit zwischen Vater und Sohn ausgelöst wurde. In diesem Fall ist auch ein psychiatrisches Gutachten entscheidend für die weitere gerichtliche Vorgehensweise, da bei Verdacht auf eine verminderte Schuldfähigkeit ein Antrag auf ein Sicherungsverfahren gestellt werden kann. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat bisher keine Details zum Alter des Jugendlichen oder zum Verlauf des Notrufs veröffentlicht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Notwendigkeit einer genauen Untersuchung des Jugendlichen wahrscheinlich entscheidend sein. Dies spiegelt auch die Wichtigkeit psychiatrischer Gutachten wider, die dazu beitragen, die Schuldfähigkeit von Tätern zu beurteilen und möglicherweise deren Unterbringung in einer Psychiatrie zu entscheiden, so wie es auch in den Fällen von infranken dargestellt ist.
Die Verhandlung im Fall der 34-jährigen Frau wird am Mittwoch, den 22. Januar, um 9:30 Uhr fortgesetzt, wobei die gerichtliche Auseinandersetzung sowohl die Taten als auch die psychologischen Hintergründe der Angeklagten beleuchten wird.