Am Montag, den 24. Februar 2025, fiel ein 50-jähriger Italiener im Hauptbahnhof Magdeburg einer Streife der Bundespolizei auf. Bei der Überprüfung seiner Identität stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Der Mann hatte eine Geldstrafe von 100 Euro zu zahlen, die ihm im Juli 2024 wegen Erschleichens von Leistungen auferlegt worden war. Da er die Strafe bis dahin nicht beglichen und seinen Wohnsitz unbekannt gehalten hatte, wurde der Haftbefehl ausgestellt.

Die Bundespolizisten nahmen den Gesuchten fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Da er die offene Forderung nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die Behörde, die den Haftbefehl erlassen hatte, wurde über den Vollzug informiert. Ein klarer Fall – das Gesetz hat wieder zugeschlagen!