Stuttgart

Das Recht auf Pfanderstattung: Was passiert, wenn der Automat beschädigte Dosen und Flaschen ablehnt?

Der Pfandautomat streikt: Wann Kunden auf ihr Geld verzichten müssen

Die Rückgabe von beschädigten Flaschen und Dosen in Supermärkten kann zu Unklarheiten führen, insbesondere wenn Automaten das Pfand ablehnen. Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart und die Verbraucherzentrale klären darüber auf, was Kunden in solchen Fällen wissen sollten. In der Regel müssen unbeschädigte Einwegverpackungen mit erkennbarem Pfandzeichen und EAN-Code am Automaten zurückgegeben werden. Falls Beschädigungen vorliegen und der Automat die Verpackung nicht annimmt, ist das Personal verpflichtet, sie manuell anzunehmen und das Pfand zu erstatten.

Selbst bei beschädigten Einwegverpackungen besteht laut dem Urteil des OLG Stuttgart ein Anspruch auf Pfanderstattung. Es ist wichtig zu beachten, dass Einwegverpackungen ein standardisiertes Pfandlogo haben, während Mehrwegflaschen anhand anderer Merkmale identifiziert werden. Bei fehlendem Pfandzeichen und unlesbarem EAN-Code können bestimmte Verpackungen möglicherweise anhand ihres Designs oder Prägungsmerkmals erkannt werden. Individuell gestaltete Flaschen gelten oft als Eigentum des Herstellers und müssen daher auch mit Pfand zurückgegeben werden.

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Im Falle von Mehrwegflaschen wird beschädigten Flaschen in der Regel kein Pfand mehr ausgezahlt, da sie nicht wiederverwendbar sind. Etiketten spielen hierbei keine Rolle, da Mehrwegflaschen kein standardisiertes Pfandsymbol haben. Kunden sollten daher bei der Rückgabe von Pfandflaschen die jeweiligen Regeln und Erkennungsmerkmale beachten. Zu welchem Pfandsystem sich Kunden von Kaufland zukünftig einstellen können, wurde auf echo24.de bereits berichtet.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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