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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie – Zollaktion in Stuttgart

Am vergangenen Wochenende führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) länderübergreifende Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel dieser Maßnahmen war es, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträgen, Mindestlohn, illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit eingehalten wurden.

Insgesamt waren 64 Mitarbeiter des Hauptzollamtes Stuttgart in Stuttgart und den umliegenden Landkreisen im Einsatz. In 63 gastronomischen Betrieben wurden insgesamt 317 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Dabei ergaben sich mehrere Verstöße, darunter Fälle, in denen der Mindestlohn nicht eingehalten wurde und Situationen von missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen vorlagen. Des Weiteren wurden ausländerrechtliche Verstöße festgestellt, bei denen Arbeitnehmern die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestattet war.

Die Prüfungen werden fortgesetzt, indem die erhobenen Daten vor Ort mit den Buchhaltungsunterlagen der Unternehmen abgeglichen werden. Hierbei werden auch weitere Geschäftsunterlagen genau unter die Lupe genommen, um mögliche Verstöße aufzudecken.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe steht im Fokus der Zollbehörden. Besonders wichtig ist die Einhaltung des Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde liegt. Durch konsequente Prüfungen und Ermittlungen trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen bei, was faire Arbeitsbedingungen und einen gesunden Wettbewerb gewährleistet.

Es ist bekannt, dass die FKS regelmäßig bundesweite Schwerpunktprüfungen durchführt, um gezielt gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Durch den verstärkten Personaleinsatz in besonders betroffenen Branchen wird sichergestellt, dass umfassende Prüfungen durchgeführt werden, um Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen fair zu gestalten.


OTS

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