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Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an Verkehrsstationen während UEFA EURO 2024

Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an bestimmten Verkehrsstationen während der UEFA EURO 2024 untersagt. Diese Verfügung ist vom 19. Juni 2024 bis zum 15. Juli 2024 in Kraft und betrifft die Hauptbahnhöfe von Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe sowie die Bahnhöfe Stuttgart-Bad Cannstatt und S-Bahnhof Stuttgart Neckarpark.

Das Mitführen von Gegenständen, die nach dem Waffengesetz verboten sind und erhebliche Verletzungen verursachen können, ist untersagt. Dazu gehören beispielsweise Feuerwerkskörper, Abwehrsprays, Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge und Messer aller Art. Die Bundespolizei wird die Einhaltung dieser Verfügung überwachen und bei Verstößen Zwangsgelder von bis zu 25.000 EUR verhängen. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Hausverbot sein.

Um die genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände und Ausnahmen sowie weitere Bestimmungen einzusehen, können Interessierte die Allgemeinverfügung auf der Website der Bundespolizei einsehen. Zudem werden in den betroffenen Verkehrsstationen Plakate auf das Mitführverbot hinweisen, um die Öffentlichkeit über diese Maßnahme zu informieren.

Die Verfügung wurde aus Sicherheitsgründen erlassen, um Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen während des UEFA EURO 2024 zu verhindern. Die Bundespolizei setzt damit alles daran, ein sicheres Umfeld für Bahnreisende und die Bevölkerung zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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