Rems-Murr-KreisStuttgart

Blutige Attacke in Backnang: Ehefrau wegen Mordversuch verurteilt!

VorfallMord/Totschlag, Körperverletzung
Uhrzeit16:59
OrtBacknang
Verletzte1
Festnahmen1
UrsacheAggression, Notwehr

Am Landgericht Stuttgart wurde eine 52-jährige Frau aus Backnang wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Angeklagte hatte ihren Ehemann im Juni dieses Jahres während eines Übergriffs mit zwei Messern attackiert. Dies geschah, als ihre Enkelkinder im Haus waren. In emotionalen Aussagen während des Prozesses behauptete die Frau, dass ihre Tat aus Notwehr resultierte, was jedoch vom Gericht nicht geglaubt wurde. Die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti stellte fest, dass die Angeklagte in der 30 Jahre währenden Ehe wiederholt aggressiv gewesen sei und spannte auch den Ehemann in die Verantwortung, der seine Frau über einen längeren Zeitraum hinweg überwacht hatte, um eine Eskalation zu vermeiden, wie die Stuttgarter Zeitung berichtete.

Der dramatische Vorfall

Der Vorfall ereignete sich, als der Ehemann nach dem Mittagessen einen Nachtisch für deren vierjährigen Enkel holte. Im Zuge eines Streits griff die Frau nach einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern und stach mehrmals auf ihren Mann ein, der nur durch heftiges Ringen das Messer abwehren konnte. Der Fluchtversuch des Mannes wurde durch seine verletzten Hände erschwert, dennoch gelang es ihm, die Polizei zu alarmieren. Der Vorfall hinterließ tiefgreifende psychische Folgen für die betroffenen Familienmitglieder, darunter auch für die Kinder, die Zeugen dieser Gewalttat wurden.

Im Gegensatz zu diesen schockierenden Ereignissen hat das Münchner Landgericht kürzlich in einem anderen Fall für Aufsehen gesorgt. Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sprach Manfred Genditzki, der über 13 Jahre unschuldig im Gefängnis saß, frei und stellte fest, dass ihm ein Mord, für den er verurteilt wurde, eindeutig nicht zur Last gelegt werden konnte. Zahlreiche Richter und juristische Fachleute äußerten sich unzufrieden über das vorhergehende Verfahren und die mangelhafte Ermittlung, während die Süddeutsche Zeitung die Urteilsbegründung der Richterin als deutlich und gerecht empfand.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 4
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 197
Analysierte Forenbeiträge: 8

Referenz
www.stuttgarter-zeitung.de
Weitere Infos
www.sueddeutsche.de
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