![Fischzuchtanlagen-Betreiber vor Gericht: Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/07/Nachrichten-Aktuell-1-3008.png)
Fischzüchter muss hohe Geldstrafe zahlen
Ein Fischzüchter aus der Region hat anscheinend versucht, den Fiskus zu betrügen. Laut Anklageschrift hat der Rentner über 18 Jahre lang falsche Angaben zu seinen Einkünften gemacht und dadurch mehrere hunderttausend Euro an Steuern hinterzogen.
Der Angeklagte führte penibel Buch über seine Einnahmen und Ausgaben, wie sein Verteidiger betonte. Trotzdem bemängelte das Finanzamt in Sigmaringen im Jahr 2006 schon einmal seine Buchführung. Diesen Vorwürfen konnte sich der Angeklagte jedoch nicht entziehen.
Nach einer Gerichtsverhandlung einigte sich der Angeklagte darauf, eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Die Richterin begründete diese Entscheidung damit, dass der tatsächliche Betrag der hinterzogenen Steuern schwer zu schätzen sei. Außerdem hat der Rentner mittlerweile die Fischzucht an seinen Enkel übergeben und sein hohes Alter spielte ebenfalls eine Rolle in der Urteilsbegründung.
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