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Notfallzulassung von Surround bis Oktober 2024: Anwendung und Anwendungszeitpunkt für Kirschessigfliege

Die Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Surround wurde erteilt und gilt vom 1. Juli 2024 bis zum 28. Oktober 2024. Es darf gegen die Kirschessigfliege in Weinreben verwendet werden, die als Tafel- und Keltertraube genutzt werden. Die zugelassene Menge beträgt 40.000 kg und reicht für etwa 850 ha Anbaufläche. Es sind maximal zwei Anwendungen pro Jahr erlaubt, und die Aufwandmenge beträgt 24 kg/ha. Der Behandlungsabstand muss bei Regen erneuert werden. Es gelten die anwendungsbezogenen Auflagen gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sowie die Sicherheitshinweise und Kennzeichnungen. (LTZ Augustenberg, 10.06.2024) Weitere Einzelheiten können Sie im Artikel auf www.proplanta.de nachlesen.

Ähnliche Ereignisse in der Vergangenheit zeigen, dass Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel in Weinreben keine Seltenheit sind. Diese Maßnahmen werden in der Regel ergriffen, um den Ernteausfall aufgrund von Schädlingen wie der Kirschessigfliege zu minimieren und die Qualität der Weintrauben zu erhalten. Statistiken aus den Vorjahren zeigen, dass die Anwendung solcher Mittel in begrenztem Umfang effektiv sein kann, jedoch langfristige Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher haben kann.

In Zukunft könnten vermehrt Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel in Weinreben erforderlich sein, da der Klimawandel zu verstärktem Schädlingsbefall und Ernterückgängen führen könnte. Dies könnte dazu führen, dass Winzer vermehrt auf chemische Mittel zurückgreifen müssen, um ihre Erträge zu sichern. Es ist daher wichtig, alternative Methoden wie den Einsatz von Nützlingen oder biologischen Präparaten zu erforschen, um langfristige Lösungen für den Pflanzenschutz in Weinreben zu finden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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