Ein schwerer Ausbruch der Vogelgrippe (H5N1) wurde in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall festgestellt. Der Betrieb, der rund 50.000 Tiere beherbergt, wurde nach einem Verdacht umgehend geschlossen. Das Virus wurde nachweislich im Labor bestätigt, und alle Tiere wurden im Rahmen der Geflügelpest-Verordnung getötet, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Maßnahme wurde von Peter Hauk, dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, als entscheidend für die Biosicherheit hervorgehoben.
Der betroffene Betrieb hielt die Tiere in Stallhaltung, wodurch das Risiko einer Ansteckung mit Wildvögeln begrenzt werden sollte. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat zudem eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km sowie eine Überwachungszone von 10 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Die Gemeinden Gerabronn, Ilshofen, Kirchberg/Jagst und Wolpertshausen sind von diesen Maßnahmen betroffen. Alle 89 Geflügelbestände in der Schutzzone werden vom Veterinäramt untersucht, während in der Überwachungszone Stichproben entnommen werden.
Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter
Um die Seuchenausbreitung zu verhindern, müssen Tierhalter strenge Vorgaben einhalten. Dazu gehört, dass kein Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln erfolgen darf. Der Zugang zu den Haltungseinrichtungen ist nur mit spezifischer Schutzkleidung gestattet, und es müssen strikte Hygienemaßnahmen beachtet werden, wie das Händewaschen vor und nach dem Betreten. Das Futter und die Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden, und das Füttern von Geflügel darf lediglich im Stall erfolgen. Das Tränken der Tiere soll nur mit Leitungswasser erfolgen.
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind nicht nur für große Betriebe relevant, sondern gelten auch für private Geflügelhalter. Es ist unerlässlich, dass nur gesunde Tiere aus unverdächtiger Herkunft hinzugekauft werden. Peter Hauk hat eindringlich darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen das Risiko von Geflügelpestausbrüchen minimieren können, was auch internationale Zusammenhänge berücksichtigt. Der vergangene Winter war insgesamt von einem heftigen Geflügelpestgeschehen geprägt, wie auch der Verlauf der vergangenen Jahre gezeigt hat. Im Winterhalbjahr 2020/2021 mussten deutschlandweit über 1,8 Millionen Stück Geflügel getötet werden.
Aktuelle Lage und Ausblick
Die jüngsten Ereignisse im Kreis Schwäbisch Hall sind nicht isoliert. Ähnliche Ausbrüche gab es bereits in der Vergangenheit, wie etwa im April 2023, als nahezu 9.000 Tiere wegen der Vogelgrippe gekeult wurden. Basierend auf der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler Instituts (FLI) vom Dezember 2024 ist die Gefahr einer Ausbreitung hoch, insbesondere durch den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel. Es wird geraten, besonders in ornithologischen Risikogebieten besonders vorsichtig zu sein, da die Nähe zu Wildvogelbeständen ein erhöhtes Risiko mit sich bringt.
Für die Betroffenen sind die Maßnahmen eine herausfordernde Aufgabe, insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Sorgen im Geflügelsektor. Es bleibt zu hoffen, dass die strengen Vorgaben und die schnelle Reaktion der Behörden zur Eindämmung der Seuche führen und zukünftige Ausbrüche verhindern können.
Für weitere Informationen können die jeweiligen Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen auf den Webseiten des SWR, Baden-Württemberg und Landwirtschaft Hessen verfolgt werden.