Am Bremer Flughafen wurde am Dienstag, dem 7. Januar 2025, eine 52-jährige Frau aus der Türkei bei der Zollkontrolle erwischt, als sie Goldschmuck im Wert von über 8.000 Euro illegal einführte. Die Reisende hatte den grünen Zollausgang für anmeldefreie Waren benutzt, was zu ihrer Festsetzung durch die Zöllner führte. Bei der Überprüfung ihres Gepäcks entdeckten die Beamten insgesamt acht Schmuckstücke aus Gold.
Nur zwei dieser Stücke lagen unter der Freigrenze von 430 Euro, sodass sie steuerfrei blieben. Für die restlichen sechs Schmuckstücke musste sie jedoch rund 1.800 Euro an Steuern bezahlen, und es wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen, warnt: „Sobald die Reisefreimenge überschritten wird, müssen Waren im roten Kanal beim Zoll angemeldet werden.“ Hätte die Frau diesen Kanal genutzt, hätte sie sich das Strafverfahren sparen können. Nach Begleichung der Steuerschuld konnte die Frau ihren Goldschmuck zurückerhalten.