![Einbürgerungsanstieg im Kreis Schwäbisch Hall: Neue Maßnahmen für kürzere Bearbeitungszeiten](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/Nachrichten-Aktuell-1.png)
Das Amt für Migration im Kreis Schwäbisch Hall stößt bereits an seine Kapazitätsgrenzen und erwartet im kommenden Jahr über 1.600 neue Einbürgerungsanträge. Um dieser Flut gerecht zu werden, plant der Kreistag die Schaffung eines neuen Fachbereichs im Amt für Migration und die Erhöhung des Personals von 2,5 auf acht Beschäftigte. Am Dienstag soll darüber entschieden werden.
Derzeit liegen etwa tausend Einbürgerungsanträge aus den Vorjahren noch unerledigt vor. Mit der möglichen Verdopplung der Antragszahl in den kommenden Monaten aufgrund des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes droht die Situation noch verschärft zu werden. Im vergangenen Jahr konnten nicht einmal die Hälfte der Neu- und Altfälle bearbeitet werden, was auf die große Anzahl von Einbürgerungsanträgen zurückzuführen ist.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz vereinfacht die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Statt bisher acht Jahren könnte bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erworben werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar schon nach drei Jahren. Diese Änderungen könnten das Amt für Migration noch stärker unter Druck setzen. Die aktuelle Lage erfordert daher eine schnelle und effektive Reaktion, um den Antragsstau aufzulösen und eine zeitnahe Bearbeitung der Einbürgerungsanträge zu gewährleisten.
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