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Volkswagen-Jahresbericht 2024: Zwei Verstöße gegen Menschenrechte aufgedeckt

Im ersten Menschenrechtsbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat der Volkswagen-Konzern zwei Menschenrechtsverstöße festgestellt. Einer dieser Verstöße beinhaltete den Fall von Lohnsklaverei. Die Überprüfung der mehr als 60.000 Lieferanten in 90 Ländern ergab jedoch insgesamt nur diese beiden Verstöße.

Ein schwerwiegender Fall betraf einen mittelbaren Lieferanten, bei dem es zu Verstößen wie dem Vorenthalten angemessenen Lohns, Lohnknechtschaft und Arbeitschutzverletzungen kam. Volkswagen reagierte prompt und behob den Missstand. Der zweite Verstoß bezog sich auf die Verwendung verbotener Chemikalien in Löschmitteln, auch hier reagierte das Unternehmen umgehend.

Die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, Kerstin Waltenberg, betont, dass Volkswagen transparent aufzeigt, wo Verbesserungspotenziale bestehen und konkrete Maßnahmen umsetzt, um mit den Risiken umzugehen. Trotz dieser Verstöße hat sich der Konzern ein positives Zeugnis ausgestellt und bereits Maßnahmen zur Verbesserung des Umgangs mit Risiken eingeleitet.

Nicht Teil des Berichts waren das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang, da sie von einem Gemeinschaftsunternehmen mit dem chinesischen Hersteller Saic betrieben werden und auch nicht an andere Konzerngesellschaften liefern. Das Werk in Xinjiang steht seit geraumer Zeit aufgrund möglicher Menschenrechtsverstöße in der Kritik, und VW befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem chinesischen Partner über die Zukunft des Standorts.

Uiguren, Angehörige anderer Minderheiten und Menschenrechtsorganisationen berichten über Missstände in Xinjiang, darunter Zwangsarbeit und Misshandlungen. Die chinesische Regierung bestreitet jedoch diese Vorwürfe. Darüber hinaus wird erwähnt, dass 2023 das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten ist. Es verpflichtet größere Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zur jährlichen Berichterstattung. Die EU hat im selben Jahr ein ähnliches Gesetz beschlossen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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