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Umwelthilfe feiert Sieg gegen Bundesregierung

Gerichtliche Entscheidung fordert Bundesregierung zu schärferen Klimaschutzmaßnahmen auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Klimaschutzpolitik der gegenwärtigen Ampel-Regierung haben könnte. Die Entscheidung, die von der Deutschen Umwelthilfe gefeiert wurde, wird als deutliche Kritik an der als unzureichend angesehenen Klimaschutzpolitik der Bundesregierung interpretiert. Die Umwelthilfe fordert eine schnelle und entschlossene Nachbesserung der Maßnahmen, wobei ein Tempolimit auf Autobahnen und die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen wie steuerliche Vorteile für Dienstwagenbesitzer insbesondere im Fokus stehen.

Bereits im November 2023 hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Bundesregierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude einführen muss. Die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen, dass die gesteckten Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen in diesen Sektoren erneut verfehlt wurden. Insbesondere der Verkehrssektor scheitert deutlich daran, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das beklagte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Dazu zählen sowohl konkrete bereits umgesetzte Maßnahmen wie das 49-Euro-Deutschland-Ticket und die CO2-abhängige Lkw-Maut als auch allgemeinere Vorhaben wie die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und den Ausbau erneuerbarer Energien.

Die jüngste Reform des Klimaschutzgesetzes, die vom Bundestag verabschiedet wurde, stößt auf Kontroversen, da sie eine Änderung der Kontrollmechanismen für die Einhaltung der Klimaziele vorsieht. Künftig sollen die Ziele mehrjährig und sektorübergreifend kontrolliert werden, was von Klimaschützern als Abwendung von der bisherigen sektorspezifischen Verantwortlichkeit angesehen wird.

Das Gerichtsurteil könnte auch die anstehenden Beratungen des Bundesrates über das geplante Klimaschutzgesetz beeinflussen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat das Gesetz nicht billigt und den Vermittlungsausschuss anruft. Diese Entwicklung wird innerhalb der Bundesregierung bereits für Unruhe sorgen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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