Baden-Württemberg

Schwabenstadt im Streit: Ricardo-Statue muss weg!

Streit um Grabmal: Was steckt hinter dem orangefarbenen Urteil auf dem Friedhof?

Ein Gericht hat entschieden, dass ein orangefarbenes Grabmal auf einem Friedhof in Wallhausen, Baden-Württemberg, nicht erlaubt ist. Der Streit begann, als die Eltern von Ricardo Schott eine 1,55 Meter hohe orangefarbene Statue zu Ehren ihres verstorbenen Sohnes auf seinem Grab aufstellten. Die Gemeinde kritisierte die Grabgestaltung als zu auffällig und ordnete die Entfernung der Statue an. Die Eltern argumentierten, dass die Statue der Trauerbewältigung diene und klagten gegen die Entscheidung.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Gemeinde und gab an, dass ein Friedhof ein gemeinsamer Begräbnisplatz für viele Tote sei und individuelle Grabgestaltungen Grenzen hätten. Die Richter wiesen darauf hin, dass Grabmale, die Ärgernis erregen könnten, gegen die Friedhofssatzung und das Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg verstoßen. Trotz des Verbots können die Eltern Berufung beim Mannheimer Verwaltungsgerichtshof einlegen, um den Fall erneut zu überprüfen.

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Das Urteil führte zu gemischten Reaktionen in der Gemeinde, wobei einige die Entscheidung des Gerichts unterstützten, während andere die Freiheit zur individuellen Grabgestaltung betonten. Die Diskussion um die Auslegung der Bestimmungen für Friedhofsgestaltung und die Bedeutung von künstlerischen Elementen auf Grabstätten wird weiterhin geführt. Die Gemeinde Wallhausen muss nun sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts umgesetzt wird, um die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Friedhof zu gewährleisten.

Lebt in Dresden und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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