Rottweil

Verwirrung und Verschwinden: Exhibitionist verpasst Berufungsverhandlung

Ein Exhibitionist sorgt für Aufsehen

Ein Fall eines Trossinger Exhibitionisten beschäftigt die Gerichte weiterhin. Der 81-jährige Mann wurde bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Vorfälle verurteilt, die unter anderem öffentliche Entblößung und sexuelle Handlungen an unangebrachten Orten beinhalteten.

In aktuellen Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht Rottweil war der Angeklagte jedoch nicht anwesend, was zu einer schnellen Ablehnung der Berufung ohne weitere Verhandlung führte. Trotz wiederholter Versuche seines Anwalts, ihn zum Gerichtstermin zu bewegen, blieb der Exhibitionist unauffindbar.

Die Gerichte haben bereits in früheren Verhandlungen versucht, dem Mann zu helfen, da seine Handlungen teilweise auf eine diagnostizierte bipolare Störung zurückzuführen sind. Doch der Senior hat bisher jegliche Form von Behandlung abgelehnt, was die Situation schwer macht, da Experten befürchten, dass er sein Verhalten fortsetzen wird.

Haftstrafe rückt näher

Mit der Verwerfung der Berufung droht dem Exhibitionisten nun eine Haftstrafe. Sollte er nicht innerhalb einer Woche gegen die Entscheidung vorgehen, muss er die Kosten des Verfahrens tragen und die bereits verhängte Strafe antreten.

Die Nachbarn des Mannes berichten von Belästigungen und unangemessenem Verhalten, das sie verunsichert und verängstigt. Zeuginnen haben erklärt, dass der Exhibitionist sich wiederholt in der Nähe von Wohnungen aufgehalten hat, was zu großer Besorgnis in der Gemeinschaft führt.

Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte sein Verhalten ändern wird oder ob weitere rechtliche Schritte unternommen werden müssen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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