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Gericht verurteilt Bundesregierung: Klimaschutzmaßnahmen unzureichend

Gerichtsurteil zwingt Bundesregierung zum Handeln - Klimaschutzmaßnahmen unzureichend

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass die Bundesregierung ihre Maßnahmen zum Klimaschutz nachschärfen muss. Grund dafür ist, dass die bisher geplanten Schritte als unzureichend erachtet wurden. Richterin Ariane Holle betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass das im vergangenen Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfüllt. Es wurde festgestellt, dass viele Sektoren zwischen 2024 und 2030 voraussichtlich die zulässigen Mengen an Treibhausgasen überschreiten werden.

Die Deutsche Umwelthilfe, die zwei Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht hatte, sieht das Urteil als verdiente Ohrfeige für die „Pseudo-Klimaschutzpolitik“ der Regierung. Die Organisation fordert rasche und kurzfristige Maßnahmen, darunter ein Tempolimit auf Autobahnen und die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen, um die Klimaziele zu erreichen. Bereits im November 2023 hatte die DUH vor Gericht gegen die Klimapolitik der Bundesregierung gewonnen.

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Das beanstandete Klimaschutzprogramm umfasst verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Einige bereits umgesetzte Maßnahmen sind beispielsweise das 49-Euro-Deutschland-Ticket, das Heizungsgesetz und die CO2-abhängige Lkw-Maut. Jedoch wurden auch allgemeinere Vorhaben wie die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und die beschleunigte Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien aufgeführt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun das letzte Wort in dieser Angelegenheit, wenn die Bundesregierung in Revision geht. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Politik der Ampel-Regierung haben, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen über die Reform des Klimaschutzgesetzes. Im Zuge dieser Reform soll die Überprüfung der Klimaziele sektorübergreifend und mehrjährig erfolgen, was von einigen als Abschwächung der Ziele kritisiert wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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