Rottweil

Alkoholsucht und Betrug: Ein Trossinger kämpft um ein neues Leben

Die Berufung eines 36-jährigen Trossingers gegen eine Haftstrafe von 16 Monaten wegen fünf Betrugsfällen, unter anderem dem Kauf eines Traktors, wurde am Landgericht Rottweil abgewiesen, wobei der Richter aufgrund der bisherigen Vorstrafen und des fehlenden Spielraums zur Strafmilderung keine Berücksichtigung der psychischen Ausnahmesituation des Angeklagten aufgrund seines Alkoholproblems fand.

Ein aktueller Fall am Landgericht Rottweil wirft ein Licht auf die komplexen Zusammenhänge von Sucht, psychischen Ausnahmesituationen und rechtlichen Konsequenzen. Im Mittelpunkt steht ein 36-jähriger Mann aus Trossingen, der wegen Betrugs in fünf Fällen vor Gericht stand. In einer Berufungsverhandlung gab der Angeklagte Einblicke in sein Leben und seine Schwierigkeiten im Umgang mit Alkohol.

Die gesamte Tragik offenbart sich im Gerichtssaal

Der Angeklagte gestand, dass er an seiner Alkoholabhängigkeit litt und dass diese ihn in seiner Urteilsfähigkeit stark beeinträchtigte. Er berichtete: „Mir fehlen teilweise Wochen, wo ich nicht mehr weiß, was ich getan habe.“ Richter Thomas Geiger äußerte Bedenken, dass der Mann tatsächlich im betrunkenen Zustand einen Traktor für 8.500 Euro hätte kaufen können.

Die Folgen einer Beziehungskrise

Der Weg des Angeklagten nahm nach der Trennung von seiner Frau vor fünf Jahren eine dramatische Wendung. In dieser schwierigen Zeit geriet er in eine Abwärtsspirale und täuschte beispielsweise einen Mitarbeiter über ausstehende Löhne. „Sie hatten dies nie vor,“ bemerkte Richter Geiger, was auf den finanziellen Druck hinweist, der durch seine eigene Unfähigkeit, Schulden zu begleichen, entstand.

Trotz Reue bleibt die Strafe bestehen

Trotz der gezeigten Reue und der Bemühungen des Angeklagten, sein Leben zu ändern, wurde die Bewährungsstrafe von 16 Monaten bei der Berufungsverhandlung nicht reduziert. Sein Anwalt Torsten-Rolf Kießig bestand darauf, dass die psychische Ausnahmesituation des Mannes aufgrund seines Alkoholkonsums in der Urteilssprechung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Ein positiver Aspekt ist, dass der Angeklagte im Januar 2023 seine Verlobte kennengelernt hat und nun mit ihr und ihren Kindern zusammenlebt. Er hat einen stabilen Arbeitsplatz in einem Forstbetrieb im Kreis Tuttlingen gefunden. Trotz der Rückfälle, die er im vergangenen Jahr erlitten hat, berichtet er von seinem Willen, mit der Alkoholsucht umzugehen.

Das Urteil: Ein warnendes Beispiel?

Die Richter und der Staatsanwalt sahen kaum Spielraum für eine Strafmilderung. Die Argumente während der Verhandlung schienen nicht auszureichen, um eine Abweichung zu bewirken. Die Tatsache, dass „nicht ein einziger der Geschädigten zivilrechtlich an meinen Mandanten herangetreten“ ist, könnte darauf hinweisen, dass der gesellschaftliche Druck auf den Angeklagten verringert wurde, während die rechtlichen Konsequenzen bestehen bleiben.

Letztendlich zogen der Angeklagte und sein Anwalt die Berufung zurück, was zeigte, dass die finanziellen und emotionalen Belastungen aus diesem Prozess für den 36-Jährigen gerade zu viel waren. Die Entscheidung, die Berufung zurückzuziehen, wirft Fragen über die Unterstützung ab, die Menschen in ähnlichen Situationen benötigen könnten, um ihre Umstände zu verbessern und sich von ihrem Umfeld zu rehabilitieren.

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