Rhein-Neckar-Kreis

Wie funktioniert das Kommunalwahlsystem im Rhein-Neckar-Kreis?

Am 9. Juni 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises nicht nur aufgefordert, ihre Stimme für Europa abzugeben, sondern auch einen neuen Kreistag zu wählen. Doch wie funktioniert das Wahlsystem überhaupt? Das Kommunalwahlsystem in Baden-Württemberg erscheint vielen zu kompliziert, jedoch bietet es ein Maximum an Möglichkeiten, seiner persönlichen Wahlpräferenz Ausdruck zu verleihen und sorgt für eine gerechte Stimmenverteilung.

Wer darf wählen? Wie schon bei der vorangegangenen Wahl 2019 können alle Kreiseinwohner ab 16 Jahren ihre Stimmen abgeben, sofern sie seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind.

Wie viele Kreisräte sind zu wählen? Alle fünf Jahre sind die Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen. Für den Rhein-Neckar-Kreis mit über 555.000 Einwohnern beträgt die Anzahl mindestens 88 Kreisräte, kann jedoch durch Ausgleichsmandate auf maximal 105 erhöht werden.

Wie werden die Stimmen abgegeben? Wie bei der Gemeinderatswahl ist es möglich zu kumulieren und panaschieren. Der Wähler kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben und Bewerbern verschiedener Listen Stimmen vergeben. Dabei muss darauf geachtet werden, nicht mehr Stimmen zu vergeben, als Kreisräte zu wählen sind.

Wie wird ausgezählt? Die Sitzverteilung erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem Verhältnis der Gesamtstimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge. Danach erfolgt ein Ausgleich auf Kreisebene, um kleineren Gruppierungen eine Chance zu geben. Das endgültige Wahlergebnis wird im Rahmen der Kreiswahlausschuss-Sitzung am 19. Juni 2024 festgestellt.

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