BergstraßeRhein-Neckar-Kreis

Tierseuche im Rhein-Neckar-Kreis: Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest

Teaser: Im Rhein-Neckar-Kreis, wo ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet wurde, ergreift das Landratsamt ab dem 1. August Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche, darunter die Leinenpflicht für Hunde in bestimmten Sperrzonen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu minimieren.

Die afrikanische Schweinepest (ASP) hat nun auch den Rhein-Neckar-Kreis erreicht, nachdem ein Wildschwein in der Region positiv auf das Virus getestet wurde. Angesichts der hohen wirtschaftlichen Auswirkungen, die mit der Verbreitung dieser Tierseuche verbunden sind, hat das Landratsamt umgehend eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu kontrollieren und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Wirtschaftliche Folgen für Landwirte

Der wirtschaftliche Schaden durch die Afrikanische Schweinepest kann gravierend sein. In Deutschland gibt es derzeit keine Impfmöglichkeit für Schweine, was bedeutet, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden müssen, um eine Ausbreitung einzudämmen. Doreen Kuss, die zuständige Dezernentin im Landratsamt, betont die Dringlichkeit rechtlicher Regelungen zur Eindämmung der ASP, insbesondere im Bolzenschluss zur Kreisgrenze.

Maßnahmen für Landwirte und Jäger

Am Mittwoch, dem 31. Juli, werden detaillierte Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die ab dem 1. August in Kraft treten. Diese Regelungen betreffen insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Jägerschaft. So müssen Landwirte bei ihren Arbeiten besondere Aufmerksamkeit auf Wildschweine und deren Kadaver legen und diese umgehend dem Veterinäramt melden. Jäger sind ebenfalls verpflichtet, Blutproben von erlegten oder verunglückten Wildschweinen zu entnehmen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Karlsruhe zur Untersuchung zu schicken.

Leinenpflicht für Hunde in Sperrzonen

Obwohl die Maßnahmen größtenteils landwirtschaftliche Betriebe betreffen, gibt es auch Einschränkungen für die Bevölkerung. In der sogenannten Sperrzone II, die Teile der Kommunen Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach umfasst, gilt eine Leinenpflicht für Hunde. Zudem ist der Aufenthalt im Wald nur auf eigenen Wegen gestattet, um das Risiko einer Ansteckung der Wildtiere zu minimieren.

Überwachung und Meldepflichten

Zusätzlich zu den oben genannten Regelungen müssen die Halter von Hausschweinen auch Proben von verendeten Tieren übermitteln. Dr. Dominika Hagel, die Leiterin des Veterinäramts, weist darauf hin, dass die Symptome der Afrikanischen Schweinepest zu Beginn oft unspezifisch sind und leicht übersehen werden können. Daher ist es wichtig, auch bisher nicht registrierte Schweinehaltungen beim Veterinäramt anzumelden.

Die Gefahr durch unbelebte Vektoren

Ein großer Risikofaktor für die Ausbreitung des ASP-Virus sind unbelebte Vektoren, wie etwa Futtermittel, die mit dem Virus kontaminiert werden können. Zudem können Personen oder Fahrzeuge, die in Kontakt mit infizierten Wildschweinen oder deren Kadavern kommen, das Virus weiterverbreiten. Daher ist die sachgerechte Entsorgung und Überwachung besonders wichtig.

Umfassende Informationen zu den erlassenen Maßnahmen sind auf der Webseite des Rhein-Neckar-Kreises verfügbar. In Anbetracht der aktuellen Lage ist es für alle Beteiligten unerlässlich, aufmerksam zu sein und die festgelegten Regeln zu befolgen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.

Lebt in Hamburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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