Rhein-Neckar-Kreis

"Alles, was Sie über die Kreistagswahl im Rhein-Neckar-Kreis wissen müssen!"

Am 9. Juni 2024 sind die Wahlberechtigten im Rhein-Neckar-Kreis dazu aufgerufen, nicht nur ihre Stimme für Europa abzugeben, sondern auch einen neuen Kreistag zu wählen. Das Wahlsystem mag vielen kompliziert erscheinen, aber es bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, seine persönliche Wahlpräferenz auszudrücken und für eine gerechte Stimmenverteilung zu sorgen.

Alle fünf Jahre werden die Kreisrätinnen und Kreisräte gewählt, und ihre Anzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises. Für den Rhein-Neckar-Kreis mit über 555.000 Einwohnern beträgt die Mindestzahl der Kreisräte 88 und kann durch Ausgleichsmandate maximal auf 105 erhöht werden. Das Gebiet des Landkreises ist in 16 Wahlkreise aufgeteilt, wobei die Anzahl der Sitze in jedem Wahlkreis von der Einwohnerzahl der Gemeinden bestimmt wird.

Bei der Kreistagswahl haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren. Das bedeutet, dass sie einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben können und Stimmen an Bewerber verschiedener Listen vergeben dürfen. Die Stimmenabgabe erfolgt durch das Kennzeichnen der Bewerber auf verschiedenen Stimmzetteln und deren gemeinsame Abgabe. Die Auszählung erfolgt in zwei Schritten, zuerst innerhalb der Wahlkreise und dann auf Kreisebene, um eine gerechte Sitzverteilung zu gewährleisten.

Das endgültige Wahlergebnis wird im Rahmen der Kreiswahlausschuss-Sitzung am 19. Juni 2024 festgestellt. In der Zwischenzeit sind die vorläufigen Ergebnisse der Kreistagswahl auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises abrufbar. Es ist wichtig zu beachten, dass aufgrund der Auszählung der Europawahl das Ergebnis der Kreistagswahl erst nachträglich bekannt gegeben wird.

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