In Winnenden hat eine vorübergehend angebrachte Rampe vor dem Geschäft „Schenken & Genießen“ für Aufregung gesorgt. Diese Rampe, die den Zugang für Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren erleichterte, ist inzwischen wieder abgebaut worden. Damit ist der Zugang zu dem Geschäft nun nicht mehr barrierefrei. Unklar ist, warum die Rampe entfernt wurde. Es gibt Vermutungen, dass die Stadt Winnenden möglicherweise eine Einzelhändlerin zum Abbau angewiesen hat. Angelika Bochnig, eine Aktivistin für Barrierefreiheit, äußerte ihren Unmut über die Situation und die damit verbundenen Schwierigkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf solche Hilfen angewiesen sind, um die lokalen Geschäfte zu erreichen.

Dieses Ereignis steht im Kontext einer Reihe von Bemühungen, die Stadt Winnenden barrierefreier zu gestalten. Gemäß den Vorgaben des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) arbeitet die Stadt daran, ihre Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei zu machen. Die Initiative gilt nicht nur für die städtische Homepage, sondern auch für den Verein „Attraktives Winnenden“ sowie für die Homepage der Konzerttage und die City-App. Der aktuelle Stand zeigt, dass die digitale Infrastruktur nur teilweise mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt, jedoch gibt es eine klare Zielsetzung zur Verbesserung.

Barrierefreiheit in der digitalen Welt

Die Stadt Winnenden hat in ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit festgestellt, dass es notwendig ist, Inhalte in Gebärdensprache bereitzustellen, um die Anforderungen des L-BGG vollständig zu erfüllen. Dies ist insbesondere wichtig für die Inklusion von gehörlosen Menschen. Die letzte Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit erfolgte am 5. Juli 2022 und gab Anlass zu mehreren Kritikpunkten, die über ein Feedbackformular auf der Webseite der Stadt gemeldet werden können.

Bei der Planung von Webseiten und digitalen Dienstleistungen sind öffentliche Stellen des Bundes verpflichtet, die Barrierefreiheit sicherzustellen. Eine Frist für die Umsetzung dieser Anforderungen endete bereits am 23. Juni 2021. Die Regelungen sehen vor, dass barrierefreie Gestaltung bereits in der Planungs- und Entwicklungsphase der jeweiligen Services berücksichtig werden muss. Dies umfasst auch grafische Programmoberflächen und die elektronische Unterstützung von Verwaltungsabläufen.

Ein Aufruf zur Verbesserungen

Franziska Götz aus dem Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Winnenden ist Anlaufstelle für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit. Sie ist erreichbar unter E-Mail: franziska.goetz@winnenden.de oder telefonisch unter 07195 13103. Bei ausbleibenden Reaktionen auf Rückmeldungen können Betroffene auch die Landes-Behindertenbeauftragte oder den kommunalen Beauftragten kontaktieren, um ihre Belange zu vertreten.

Die Entwicklungen in Winnenden lassen deutlich werden, dass es weiterhin einer intensiven gemeinsamen Anstrengung bedarf, um die Barrierefreiheit für alle Bürger, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu garantieren. Ein entscheidender Faktor dabei ist die richtige Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Stadtverwaltungen, den lokalen Geschäften und den Bürgern.