Ein Lastwagenfahrer lebte mehrere Tage auf einem Parkplatz ohne sanitäre Einrichtungen in Haslach im Kinzigtal, Ortenaukreis. Laut zvw.de hätte sein Arbeitgeber eine geeignete Unterkunft bereitstellen müssen, da der Fahrer über mehrere Wochen nicht zu Hause war.

Für die Missachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen muss das verantwortliche Unternehmen eine Sicherheitsleistung von knapp 3.000 Euro zahlen. Insbesondere bei Wochenruhezeiten von mehr als 45 Stunden sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihren Fahrern eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Diese Regelungen sind sowohl durch europäisches als auch durch deutsches Recht festgelegt.

Rechtliche Vorgaben für Lenkzeiten und Ruhezeiten

eur-lex.europa.eu berichtet, regeln die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Fahrer von Lieferwagen und Bussen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen und die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Die Verordnung gilt für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und für die Personenbeförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen. Ab dem 1. Juli 2026 wird der Geltungsbereich auf die Güterbeförderung im internationalen Verkehr mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen ausgeweitet. Zu den Bestimmungen gehören unter anderem eine maximale Lenkzeit von 9 Stunden, eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden und die Verpflichtung der Transportunternehmen, die Rückkehr der Fahrer zum Betriebszentrum oder Wohnort zu organisieren.

Die rechtlichen Vorgaben zur Bereitstellung von Unterkünften und sanitären Anlagen sind klar definiert, um den Fahrern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu garantieren.