Die Führerscheinstelle Waiblingen hat in den letzten Monaten erfolgreich Maßnahmen ergriffen, um einen Bearbeitungsstau bei der Umtauschwelle von alten Führerscheinen zu überwinden. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit für Anträge nur noch vier Wochen, nachdem diese zu Beginn des Jahres 2023 aufgrund von anhaltend hohen Wartezeiten von bis zu sechs Monaten in der Kritik gestanden hatte. Der bevorstehende Stichtag, der 19. Januar, zwingt nun viele „Spätzünder“ dazu, ihre alten Papierführerscheine gegen die neuen Kartenführerscheine einzutauschen.

Gemäß den Richtlinien müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Besonders betroffen sind Personen, die zwischen 1971 und 1975 geboren sind, da dies den letzten großen Umtausch betrifft. Während das Umtauschverfahren für die meisten Führerscheinklassen reibungslos verläuft, gibt es spezielle Regelungen für die alten Klassen 2 und 3, die bis zum Alter von 50 Jahren umgetauscht werden müssen, wobei der Nachweis der Kraftfahreignung erforderlich ist. In diesen Fällen erhalten die Betroffenen die unbefristete Fahrerlaubnis für die neuen Klassen C1 und C1E ohne Eignungsnachweis.

Umtauschfrist und Regelungen

Das Ziel des Umtauschs ist die Einführung eines einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheinsystems innerhalb der Europäischen Union. Führerscheine, die vor 1953 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht sein, während für zwischen 1953 und 1964 ausgestellte Führerscheine bereits feste Fristen abgelaufen sind. Besonders relevant ist die Frist für Führerscheine, die zwischen 1971 und 1975 ausgestellt wurden, da diese Gruppen nun aktiv ihren Umtausch erledigen sollten, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Die Zuständigkeit für den Umtausch liegt entweder bei der Stadtverwaltung im Stadtkreis oder beim Landratsamt im Landkreis. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden, wobei die meisten Unterlagen über die zuständige Führerscheinstelle oder sogar durch die Fahrschulen eingereicht werden können. Für den Umtausch benötigt man unter anderem einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein. Bei nicht bei der aktuellen Behörde ausgestellten Führerscheinen ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich, die zum Umtausch vorgelegt werden muss.

Verfahren und Gebühren

Ein Expressverfahren zur Verkürzung der Wartezeiten ist gegen Gebühr möglich. Die Führerscheinstelle hat die Abläufe optimiert, sodass die neuen Kartenführerscheine entweder per Post zugeschickt oder zur Abholung bereitgestellt werden können. Bei Abholungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Wichtig ist, dass alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nur für 15 Jahre gültig sind und danach erneuert werden müssen.

Für weitere Informationen können Interessierte die Internetseite des Waiblinger Bürgerdienstes sowie die Bundesregierung besuchen. Es ist wichtig, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern, um mögliche rechtliche Probleme, insbesondere bei Polizeikontrollen oder Fahrzeugmieten, zu vermeiden. Die Behörde weist zudem darauf hin, dass bei einem Versäumnis des Umtauschs ein Verwarnungsgeld von 10 Euro droht, wobei die einzelnen Bundesländer discretional von der Geldbuße absehen können.

Mit diesen Maßnahmen und Informationen wird es den Bürgern möglich gemacht, ihre Führerscheine rechtzeitig umzutauschen und mögliche Komplikationen im Alltag zu vermeiden.

Für detailliertere Informationen über den Umtauschprozess empfiehlt es sich, auch die Zvw zu konsultieren.