Baden-Württemberg

Redakteur vor Gericht: Link auf verbotene Plattform – Pressefreiheit bedroht

Pressefreiheit auf dem Prüfstand: Redakteur vor Gericht wegen eines Links in Baden-Württemberg

Kann es strafbar sein, in einem journalistischen Text einen Link auf andere Inhalte zu setzen? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines laufenden Gerichtsverfahrens am Landgericht Karlsruhe. Ein Redakteur des Freiburger Senders Radio Dreyeckland muss sich wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot verantworten. Die Anklage basiert auf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“. Der Redakteur hatte in einem Artikel auf das Archiv dieser Plattform verlinkt.

Die Durchsuchung der Redaktionsräume und Mitarbeiterwohnungen von Radio Dreyeckland im Januar 2023 löste eine Debatte über die Pressefreiheit aus. Der betroffene Redakteur kritisierte den Eingriff als unverhältnismäßig und erhielt Unterstützung von verschiedenen Seiten, einschließlich dem Deutschen Journalisten-Verband und der Gewerkschaft ver.di. Sowohl Gericht als auch Verteidigung betonten die Bedeutung des Verfahrens für die Pressefreiheit.

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Vor Prozessbeginn fand eine Solidaritätskundgebung statt, bei der die Gewerkschaft ver.di die Reaktion der Staatsanwaltschaft als unverhältnismäßig bezeichnete. Die Anwältin des Redakteurs plädierte leidenschaftlich für die Pressefreiheit und betonte, dass solche Maßnahmen immer mit der Verfassung vereinbar sein müssen.

Der angeklagte Journalist legte ein Geständnis ab, bestätigte die Verfassung des Artikels und übernahm die Verantwortung dafür. Die zentrale Frage des Verfahrens dreht sich um die Unterstützung einer nicht mehr existierenden Vereinigung. Der Bundesgerichtshof hatte festgestellt, dass die Strafbarkeit voraussetzt, dass die Organisation zum Tatzeitpunkt noch existiert hat. Das Gericht wird den Fall eingehend prüfen und voraussichtlich im Mai ein Urteil fällen.

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Lebt in Dresden und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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